Erste Hilfe bei dringenden Anliegen

Erbschaft und Todesfall: Vorgehensweise

Wir möchten Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, so gut es uns möglich ist. Zu den ersten bankbezogenen Fragen finden Sie hier Antworten. Alles Weitere erklären Ihnen gerne der Finanzcoach der verstorbenen Person oder die Mitarbeitenden vom BEKB Erbschaftsdesk.

Beratung vereinbaren

Antworten auf Fragen bei einem Todesfall oder einer Erbschaft

Wie teilen Sie uns einen Todesfall mit?

Melden Sie uns den Todesfall direkt online über dieses Formular.

Natürlich können Sie uns auch per Mail informieren, an: erbschaften@bekb.ch

oder per Post an:
BEKB AG, LI/ERBD, Postfach, 3001 Bern.

Bitte legen Sie dem Mail oder Brief folgende Dokumente und Informationen bei:

  • Eine Kopie der Todesurkunde oder Todesanzeige der verstorbenen Person.
  • Das Verhältnis, in welchem Sie zur verstorbenen Person stehen und ob Sie bisher bereits auf den Vermögenswerten bei uns bevollmächtigt waren.
  • Die vollständigen Kontaktdaten der Erben oder Erbenvertreter (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer).
  • Einen Nachweis, dass Sie Erbe oder Erbin sind. Hierzu können Sie beim Kanton einen Auszug aus dem Familienbuch oder einen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person anfordern. Mit der Zustellung dieses Ausweises können wir bis zur abschliessenden Regelung der Erbschaft die allfällige Korrespondenz direkt an Sie senden.

Wie kann ich Rechnungen der verstorbenen Person bezahlen?
Rechnungen können ab dem Todeszeitpunkt nur noch eingeschränkt im E-Banking abgewickelt werden. Bei Zahlungen, die in Zusammenhang mit der Erbschaft stehen, reichen Sie uns bitte einen Blitz-Zahlungsauftrag ein.

Blitz-Zahlungsaufträge bestellen

Welche Unterlagen werden für eine Erbteilung / Saldierung der Konten benötigt?

Für eine Erbteilung ist ein schriftlicher Saldierungsauftrag(PDF, 170.6 KB) erforderlich, der von allen Erben gemeinsam unterschrieben werden muss. Bitte legen Sie dem Auftrag aktuelle Ausweiskopien aller Erbinnen und Erben bei, damit wir die Unterschriften überprüfen können.

Damit wir als BEKB wissen, wer die Erben sind, benötigen wir zusätzlich die folgenden Unterlagen:

Bei einem Nachlass von mehr als CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden:

  • Eine Kopie des Erbscheins.

Bei einem Nachlass von unter CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden:

  • Eine Kopie des Erbscheins oder
  • eine Kopie des Siegelungsprotokolls der letzten Wohnsitzgemeinde des Erblassers oder eine schriftliche Bestätigung dieser Gemeinde, dass kein Testament erstellt wurde.

Liegt ein Testament vor, benötigen wir eine Kopie des eröffneten Testaments sowie den Nachweis, dass keine Einsprachen gegen das Testament erhoben wurden. Zusätzlich benötigen wir einen aktuellen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person.

Diesen Ausweis können Sie beim Kanton online bestellen. Bei einem Heimatort im Kanton Bern unter zivilstand.sid.be.ch, im Kanton Solothurn auf dieser Webseite. Liegt der Heimatort in einem anderen Kanton, bestellen Sie das Dokument am einfachsten über e-service.admin.ch.

Wichtig: Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausserhalb vom Kanton Bern oder sogar ausserhalb der Schweiz, können zusätzliche Unterlagen nötig sein. Details erfahren Sie in den folgenden Merkblättern:

Merkblatt für Angehörige(PDF, 144.8 KB)
Behörden und Dokumente im Erbrecht - gesamte Schweiz (PDF, 97.8 KB)

Wen müssen Sie bei einem Todesfall informieren?

In der Checkliste für Hinterbliebene bietet der Verband Bernischer Notare eine wertvolle Hilfestellung für Hinterbliebene. 

BEKB Erbschaftsdesk

Unsere Fachexperten für die Abwicklung des Nachlasses.

Telefon 031 666 60 80  oder erbschaften@bekb.ch

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