Maximalbeträge 2025 für die Säule 3a
Das Bundesamt für Sozialversicherungen definiert jedes Jahr aufs Neue einen Maximalbetrag für die Säule 3a. Das ist die Gesamtsumme, die Sie in einem Jahr in Ihre 3. Säule einzahlen dürfen. Fürs Jahr 2025 gelten folgende Beträge:
Arbeitnehmende mit Pensionskasse
Der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit einer 2. Säule beläuft sich auf 7258 Franken.
Selbstständige ohne Pensionskasse
Für Erwerbstätige ohne 2. Säule liegt der Maximalbetrag bei 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, bis maximal 36’288 Franken.