Unterschiede zwischen Bankbürgschaften und Bankgarantien
Bei Bankbürgschaften lautet der Grundsatz: zuerst streiten und erst dann bezahlen. Denn Bürgschaften sind akzessorische Sicherheiten nach OR Art. 492 ff. und rechtlich direkt mit dem zugrunde liegenden Geschäft verknüpft.
Im Konfliktfall kann die Schuldnerin oder der Schuldner Einwände gegen die Auszahlung erheben und diese der Bank mitteilen. Das heisst, zunächst müssen die geschäftlichen Streitpunkte rechtlich aus dem Weg geräumt werden, erst dann fliesst das Geld. Bankbürgschaften kommen in der Regel nur für Geschäfte innerhalb der Schweiz zum Einsatz.
Bei einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank hingegen, den Garantiebetrag auf die erste Aufforderung der begünstigten Partei auszuzahlen. Uneinigkeiten müssen die Geschäftsparteien im Anschluss untereinander klären.
Das heisst: Kommt es zum Streit, wird bei einer Bankgarantie zuerst bezahlt und erst dann gestritten. Bankgarantien sind auch im internationalen Handel gebräuchlich und stärken die Position der begünstigten Partei.