Wir möchten Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, so gut es uns möglich ist. Zu den ersten bankbezogenen Fragen finden Sie hier Antworten. Alles Weitere erklären Ihnen gerne der Finanzcoach der verstorbenen Person oder die Mitarbeitenden vom BEKB Erbschaftsdesk.
Erste Hilfe bei dringenden Anliegen
Erbschaft und Todesfall: Vorgehensweise
Wie teilen Sie uns einen Todesfall mit?
Melden Sie uns den Todesfall online:
Alternativ können Sie uns die Meldung auch wie folgt senden:
- per Mail an erbschaften@bekb.ch
- per Post an BEKB AG, LI/ERBD, Postfach, 3001 Bern
Benötigte Informationen:
- Kopie der Todesurkunde oder Todesanzeige der verstorbenen Person.
- Verhältnis in welchem Sie zur verstorbenen Person stehen und ob Sie bisher auf den Vermögenswerten bei uns bereits bevollmächtigt waren. Dabei bitte Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer des Erben oder Erbenvertreters).
- Als Nachweis, dass Sie Erbe/Erbin sind, können Sie einen Auszug aus dem Familienbuch oder einen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person anfordern. Mit der Zustellung dieses Ausweises können wir bis zur abschliessenden Regelung der Erbschaft die allfällige Korrespondenz direkt an Sie senden.
Ausweis registrierter Familienstand beantragen (Kanton Bern)
Wie kann ich allfällige Rechnungen der verstorbenen Person bezahlen?
Rechnungen können ab dem Todeszeitpunkt nur noch eingeschränkt im E-Banking abgewickelt werden. Zahlungen im Zusammenhang mit der Erbschaft reichen Sie uns bitte mit einem Blitz-Zahlungsauftrag ein. Falls Sie keinen zur Hand haben:
Welche Unterlagen werden für eine Erbteilung / Saldierung benötigt?
Für eine Erbteilung ist ein schriftlicher Saldierungsauftrag(PDF, 170.6 KB) erforderlich, der von allen Erben gemeinsam unterschrieben werden muss.
Bitte legen Sie dem Auftrag aktuelle Ausweiskopien bei, damit die Unterschriften überprüft werden können.
Damit wir als BEKB wissen, wer die Erben sind, benötigen wir zusätzlich die folgenden Unterlagen a) oder b):
- a) Nachlass > CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden
Zustellung einer Kopie des Erbscheins
- b) Nachlass < CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden
Bei Erbschaften unter CHF 100'000.00 kann anstelle des Erbenscheins eine Kopie des Siegelungsprotokolls der letzten der letzten Wohnsitzgemeinde des Erblassers eingereicht werden.
Liegt ein Testament vor, benötigen wir eine Kopie des eröffneten Testaments sowie den Nachweis, dass keine Einsprachen gegen das Testament erhoben wurden.
Zusätzlich benötigen wir einen aktuellen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person. Dieser Ausweis kann mit Heimatort im Kanton Bern unter zivilstand.sid.be.ch bestellt werden.
Bei Heimatort ausserhalb des Kantons Bern empfehlen wir die Bestellung unter e-service.admin.ch.
Falls die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern / der Schweiz hatte, können andere Dokumente erforderlich sein.
Wen müssen Sie bei einem Todesfall informieren?
In der Checkliste für Hinterbliebene bietet der Verband Bernischer Notare eine wertvolle Hilfestellung für Hinterbliebene.
Fragen und Antworten
Sie haben weitere Anliegen, dann melden Sie sich beim Finanzcoach oder dem BEKB Erbschaftsdesk.
BEKB Erbschaftsdesk
Unsere Fachexperten für die Abwicklung des Nachlasses.
Telefon 031 666 60 80 oder erbschaften@bekb.ch