Corporate Governance

Klare Grundsätze für die Unternehmensführung

Mithilfe unserer Grundsätze für die Unternehmensführung regeln wir das Verhältnis zwischen den Aktionären, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung.

Geregelte Verantwortlichkeiten

Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind verantwortlich für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank.

Ausstand bei Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden vertreten die Interessen der Bank. Sie treten in den Ausstand bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren.

Offenlegung von Tätigkeiten

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung legen alle wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien anderer Organisationen offen.

Getrennte Verantwortungsbereiche

Die Verantwortungsbereiche von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind getrennt.

Keine Vermischung der Geschäftstätigkeit

Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen nicht Einsitz in Verwaltungsräten von Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB Geschäftsleitungsmitglied ist.

Amtsdauerbeschränkung

Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats ist auf zwölf Jahre beschränkt. Die Altersgrenze beträgt 70 Jahre.

Plafonierte Gesamtvergütung

Die höchste Gesamtvergütung beträgt maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtvergütung.

Keine zusätzlichen Honorare

Nebst den gemäss Vergütungsmodell des Verwaltungsrats entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Vergütungen oder Beratungshonorare geleistet.

Geschäftsberichte und mehr

Alle Publikationen rund um Jahres- und Halbjahresergebnisse der BEKB finden Sie auf unserer Seite «Geschäftsberichterstattung».

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