Was kann ich in einem Vorsorgeauftrag genau regeln?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie im Ernstfall in drei wichtigen Lebensbereichen vertreten darf: bei persönlichen Angelegenheiten, bei Finanzbelangen und bei Rechtsgeschäften sowie gegenüber Behörden.
Personensorge
Hier regeln Sie, wer sich um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl kümmern soll. Dazu gehört beispielsweise die Organisation eines Pflegeplatzes oder die Gestaltung Ihres Alltags – etwa mit Blick auf Besuche oder Freizeitaktivitäten.
Vermögenssorge
In diesem Bereich bestimmen Sie, wer Ihre finanziellen Angelegenheiten übernimmt. Das kann die Bezahlung von Rechnungen oder Versicherungsprämien umfassen sowie die Verwaltung von Bankkonten oder Hypotheken. Auch Vertragsabschlüsse oder -kündigungen, zum Beispiel von Abos oder Versicherungen, fallen in diesen Bereich.
Vertretung im Rechtsverkehr
Sie können auch festlegen, wer Sie gegenüber Ämtern, Gerichten oder Dritten vertritt. Dazu zählen die Kommunikation mit Institutionen wie der AHV, Krankenkassen oder Sozialdiensten, das Einreichen von Unterlagen bei Steuerbehörden sowie rechtliche Auseinandersetzungen, zum Beispiel mit der Vermieterschaft.