Diese Förderbeiträge können Sie in den Kantonen Bern und Solothurn beantragen
Im Rahmen des Gebäudeprogramms haben alle Kantone gemeinsam eine Reihe von Förderungen beschlossen, die den Energieverbrauch von Gebäuden verringern soll. Darunter fallen unter anderem Beiträge für Sanierungen und Neubauten, den Anschluss ans Fernwärmenetz oder für Beratungsdienstleistungen und Analysen.
Zudem können Kantone eigene Förderprogramme aufsetzen, die über die Massnahmen des Gebäudeprogramms hinausgehen. Finanziert wird alles durch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe und zusätzliche Beiträge der Kantone.
Über das Impulsprogramm, das durch Bundesgelder finanziert wird, können Eigentümerinnen und Eigentümer des Weiteren Fördergelder beantragen – und zwar für den Ersatz von klimaschädlichen Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit erneuerbaren Heizungen und die Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz.
Wichtig: Viele energetische Sanierungsmassnahmen werden auch auf kommunaler Ebene gefördert – vom Fensterersatz über Photovoltaikanlagen bis zur Erstellung eines GEAK-Berichts. Es lohnt sich, die Bestimmungen in der Wohngemeinde genau zu prüfen. Eine Übersicht finden Sie auf www.energiefranken.ch