Förderung energetische Sanierung

Diese Förderbeiträge gelten in den Kantonen Bern und Solothurn

Eine energetische Sanierung des Eigenheims zahlt sich langfristig in der Regel für die Umwelt und Ihr Portemonnaie aus. Aber zu Beginn stehen oft hohe Investitionen an. Die gute Nachricht? Die Kantone Bern und Solothurn unterstützen umweltfreundliches Sanieren und Renovieren finanziell über Förderprogramme.

Von der Installation einer Photovoltaikanlage über den Ersatz der alten Öl- oder Erdgasheizung mit einer Wärmepumpe bis zur Sanierung der Gebäudehülle. Lassen Sie sich im Bereich nachhaltige Sanierung von uns beraten.

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Diese Förderbeiträge können Sie in den Kantonen Bern und Solothurn beantragen

Im Rahmen des Gebäudeprogramms haben alle Kantone gemeinsam eine Reihe von Förderungen beschlossen, die den Energieverbrauch von Gebäuden verringern soll. Darunter fallen unter anderem Beiträge für Sanierungen und Neubauten, den Anschluss ans Fernwärmenetz oder für Beratungsdienstleistungen und Analysen.

Zudem können Kantone eigene Förderprogramme aufsetzen, die über die Massnahmen des Gebäudeprogramms hinausgehen. Finanziert wird alles durch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe und zusätzliche Beiträge der Kantone.

Über das Impulsprogramm, das durch Bundesgelder finanziert wird, können Eigentümerinnen und Eigentümer des Weiteren Fördergelder beantragen – und zwar für den Ersatz von klimaschädlichen Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit erneuerbaren Heizungen und die Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz.

Wichtig: Viele energetische Sanierungsmassnahmen werden auch auf kommunaler Ebene gefördert – vom Fensterersatz über Photovoltaikanlagen bis zur Erstellung eines GEAK-Berichts. Es lohnt sich, die Bestimmungen in der Wohngemeinde genau zu prüfen. Eine Übersicht finden Sie auf www.energiefranken.ch

Die wichtigsten Förderbeiträge im Kanton Bern

Weitere und detaillierte Informationen rund um alle Fördermassnahmen im Kanton Bern finden Sie auf Webseite des Kantons und beim Gebäudeprogramm

Über allfällige weitere Förderungen Ihrer Wohngemeinde informieren Sie sich am besten direkt bei der Gemeinde oder auf www.energiefranken.ch.

Heizungsersatz

Der Kanton Bern unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Rahmen einer Sanierung auf erneuerbare Heizenergien umsteigen, mit Fördergeldern. Sie können Gelder beantragen, wenn sie ihre Elektro-, Gas- oder Ölheizung mit

  • einer Wärmepumpe,
  • einer Holzheizung oder
  • einem Anschluss ans Fernwärmenetz ersetzen.

Aber auch beim Ersatz einer alten Holzheizung durch eine neue Holzheizung oder beim Einbau einer thermischen Solaranlage können Eigentümerinnen und Eigentümer von Förderbeiträgen profitieren.

Die Höhe der Beiträge hängt von der Art und der Wärmeleistung der neuen Heizung ab. Beim Ersatz einer fossilen Heizung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sind die Tarife wie folgt:

  • Heizleistung bis und mit 15 kW: CHF 6000.–
  • Heizleistung über 15 kW: CHF 4500.– plus CHF 100.– pro kW

Das bedeutet, eine Wärmepumpe mit 15 kW Heizleistung wird mit 6000 Franken gefördert, eine Wärmepumpe mit 20 kW Heizleistung mit 6500 Franken.

Zusätzlich unterstützt der Kanton Bern den erstmaligen Einbau eines Wärmeverteilsystems finanziell.

  • Bei einem Eigenheim mit einer Energiebezugsfläche (EBF) unter 250 Quadratmetern beträgt die Förderung pauschal 15’000 Franken.
  • Bei einer EBF ab 250 Quadratmetern wird der Einbau mit 60 Franken pro Quadratmeter gefördert.
Solarthermie- und Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen gibt es keine separate Förderung im Kanton Bern. Sie werden aber auf Bundesebene durch eine Einmalvergütung in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer vergleichbaren Referenzanlage gefördert. Zudem können Gemeinden zusätzliche Mittel sprechen, beispielsweise für Fassadeninstallationen.

Solarthermie fördert der Kanton Bern hingegen direkt, bei Installationen auf Gebäuden, die vor dem 1.1.2012 erstellt wurden. Die Förderung umfasst:

  • 2400 Franken pauschal
  • und 1000 Franken pro kWth Leistung der Anlage.

Die Gesamtsumme kann allerdings nicht mehr 35 Prozent der Kosten der Anlage betragen.

Gebäudehüllen- und Gesamtenergieeffizienz

Die Steigerung der Gebäudehüllen- und Gesamtenergieeffizienz wird im Rahmen der Beiträge für Gebäudesanierungen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein Gebäude mit Baubewilligungsjahr 1999 oder früher handelt und dass nach der Sanierung keine Öl-, Gas- oder Elektroheizung genutzt wird.

Die Höhe der Förderbeiträge richtet sich nach der Anzahl der GEAK-Effizienzklassen, um die das Gebäude verbessert wird. Je grösser die Verbesserung der Energieeffizienz, desto höher die Förderung.

So gilt für Einfamilienhäuser etwa ein Satz von 70 Franken pro m2 Energiebezugsfläche, wenn die GEAK-Klassen (Gesamtenergieeffizienz und Gesamtenergieeffizienz) um je zwei Stufen ansteigen. Bei einem Anstieg um sechs Klassen beträgt der Förderbeitrag 160 Franken pro m2 Energiebezugsfläche.

Erfüllt das Gebäude nach der Sanierung die Anforderungen der GEAK-Klassen A, B oder C, zahlt der Kanton zusätzliche Fördergelder aus:

  • 30 Franken pro m2 Energiebezugsfläche bei Klasse C
  • 50 Franken pro m2 Energiebezugsfläche bei Klasse B
  • 70 Franken pro m2 Energiebezugsfläche bei Klasse A

Zudem können Gemeinden eigene Fördermassnahmen für die Sanierung der Gebäudehülle treffen.

Beratung

Der Kanton Bern beteiligt sich bei Einfamilienhäusern und Doppelfamilienhäusern mit 1000 Franken, bei Mehrfamilienhäusern mit 1500 Franken an den Kosten für die Erstellung eines GEAK-Plus-Berichts. Die Förderung gilt jedoch nur für Gebäude mit Baujahr vor 2012. Gemeinden können zusätzlich weitere Fördergelder sprechen.
Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümer die Impulsberatung «erneuerbar heizen» von Energie Schweiz kostenlos in Anspruch nehmen.

Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümer die Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz kostenlos in Anspruch nehmen.

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Die wichtigsten Förderbeiträge im Kanton Solothurn

Mehr zu den Fördermassnahmen des Kanton Solothurn finden Sie hier und beim Gebäudeprogramm.

Gemeinden können in allen Bereichen weitergehende Fördermassnahmen beschliessen. Informieren Sie sich dazu auf www.energiefranken.ch oder direkt bei Ihrer Wohngemeinde. 

Heizungsersatz

Im Kanton Solothurn können Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungsersatz von Fördergeldern profitieren – einerseits für den Ersatz einer bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, andererseits durch den Anschluss ans Wärmenetz.

Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art der Heizung und ihrer Leistung. Beispielsweise gelten beim Ersatz einer fossilen Heizung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Solothurn aktuell diese Ansätze:

  • Heizungen mit einer Wärmeleistung bis 15 kW: CHF 3550.–
  • Heizungen mit einer Wärmeleistung zwischen 15 kW und 70 kW: CHF 1100.– plus CHF 150.– pro kW

Somit können Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Wärmepumpe mit 10 kW Wärmeleistung 3550 Franken Förderung beantragen, bei einer Heizung mit 20 kW Wärmeleistung sind es 4100 Franken.

Zusätzlich unterstützt der Kanton Solothurn den erstmaligen Einbau eines Wärmeverteilsystems finanziell mit

  • 15'000 Franken pauschal bei einem Eigenheim mit einer Energiebezugsfläche (EBF) unter 250 Quadratmetern und
  • 60 Franken pro Quadratmeter bei einem Eigenheim mit einer EBF ab 250 Quadratmetern. 
Solarthermie- und Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen gibt es keine separate Förderung im Kanton Bern. Sie werden aber auf Bundesebene durch eine Einmalvergütung in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer vergleichbaren Referenzanlage gefördert.

Thermische Solaranlagen werden hingegen kantonal gefördert. Bei Anlagen mit einer Wärmeleistung bis 70 kWth beträgt der Ansatz 1800 Franken pauschal und 750 Franken pro kWth.

Die Solarthermieförderung wird allerdings nur bei bestehenden Gebäuden gewährt und wenn die Anlage zur Erzeugung der Raumwärme und des Warmwassers genutzt wird.

Gebäudehülle

Bei Gebäuden mit Baujahr vor 2000 fördert der Kanton Solothurn die Sanierung der Gebäudehülle mit

  • einer Grundförderung in der Höhe von 40 Franken pro Quadratmeter und
  • Bonusgeldern in der Höhe von weiteren 40 Franken pro Quadratmeter, wenn 90 Prozent der förderberechtigten Flächen am Eigenheim in einer einzigen Etappe gedämmt werden.

Zudem gelten detaillierte Bestimmungen zum erlaubten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Dieser beschreibt, vereinfacht gesagt, wie viel Wärmeenergie über ein Bauteil verloren geht – je tiefer die Zahl, desto besser die Dämmung. Der Kanton Solothurn schreibt einen Maximalwert (0,20 W/m2K) und eine minimale Verbesserung des U-Werts durch die Sanierung (0,07 W/m2K) vor, damit Fördergelder fliessen können.

Wichtig: Die Förderung gilt nur für im Ausgangszustand beheizte Bauteile, das heisst für das Dach, Wände gegen aussen oder das Erdreich und bestehende, unbeheizte Dach- und Kellergeschosse. Allfällige nachträglich realisierte Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. Und sollten die Beiträge mehr als 10’000 Franken betragen, ist dem Gesuch ein GEAK-Plus-Bericht beizulegen.

Beratung

Der Kanton Solothurn übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Erstellung eines GEAK-Plus-Berichts, bis zu einer Obergrenze von 1100 Franken bei einem Einfamilienhaus und 1800 Franken bei einem Mehrfamilienhaus.

Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümer die Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz kostenlos in Anspruch nehmen.

Förderantrag einreichen – so gehen Sie vor

Der Antrag auf Fördergelder ist oft komplex und an klare Fristen gebunden. Um sicherzustellen, dass Ihre Anträge korrekt eingereicht werden, ist ein strukturiertes Vorgehen und die Unterstützung durch erfahrene Fachleute sinnvoll.

  1. Zunächst wenden Sie sich am besten an eine öffentliche Energieberatungsstelle, eine GEAK-Beraterin oder einen GEAK-Berater oder nutzen das Angebot der Impulsberatung von EnergieSchweiz. Die Beratung und die aufbauenden Berichte liefern Ihnen die Grundlage für das Sanierungskonzept. Sobald das Konzept steht, können Sie die Förderbeiträge in Ihrem Wohnkanton und Ihrer Gemeinde genau prüfen.

    Tipp: Der kostenlose Online-Sanierungsplaner myky zeigt Ihnen ohne Papierkrieg oder lange Recherche an, welche Fördergelder Sie für Ihr Vorhaben beantragen können. So haben Sie sofort den Überblick.

  2. Sobald Sie wissen, welche Förderungen es gibt, können Sie die Anträge vorbereiten. Aber: «Es gibt mittlerweile sehr viele und unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung, zudem sind die Bedingungen und die einzureichenden Unterlagen für jede Förderung anders», sagt Oliver Schwarz, Geschäftsführer des Energieberatungsunternehmens Wing Consulting GmbH. «Es empfiehlt sich, die Anträge über ein erfahrenes Unternehmen oder eine beratende Person durchzuführen zu lassen.»

    Die Kantone Bern und Solothurn vereinfachen den Prozess durch die Möglichkeit, Förderanträge auf dem kantonalen Gesuchsportal online zu erfassen:
     
    Die Gesuchsportale dienen zum Erfassen der Anträge und zum Hochladen von Unterlagen. Um sie einzureichen, müssen Sie noch einzelne Formulare ausdrucken und per Post der Behörde schicken.

    Wichtig: Achten Sie genau auf alle Fristen. Die Gesuche müssen fast in jedem Fall vor der Ausführung der Arbeiten eingereicht sein.

  3. Ausbezahlt werden die Förderbeträge nach Abschluss der Arbeiten. Zu diesem Zweck können Sie oder Ihr unterstützendes Unternehmen in den kantonalen Gesuchsportalen ein Abschlussformular erstellen lassen und dieses zusammen mit der Abschlussdokumentation und den nötigen Bestätigungen schriftlich einreichen.

    Die Zeitspanne zwischen Antragstellung und Auszahlung kann sehr unterschiedlich sein. «Gesuchsprüfungen dauern in der Regel zwischen zwei und fünf Wochen», so Oliver Schwarz.

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