Planung schafft Klarheit
Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule oder der Säule 3a wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer erhoben. Wie hoch diese ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Auszahlungsbetrag, dem Steuerjahr der Auszahlung, Ihrem Zivilstand und Ihrem Wohnsitzkanton. Die Steuerbelastung kann je nach Kanton erheblich variieren.
Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, mit welcher Steuerbelastung Sie bei der Auszahlung Ihrer Vorsorgegelder rechnen können. So gewinnen Sie frühzeitig Transparenz und können Ihre Vorsorgebezüge gezielt planen.