BEKB Erbschaftsdesk
Unsere Fachexperten für die Abwicklung des Nachlasses.
Telefon 031 666 60 80 oder erbschaften@bekb.ch
Wir verwenden Cookies auf unseren Websites, um diese laufend für Sie zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in der Online Datenschutzerklärung der Berner Kantonalbank AG(PDF, 150.3 KB).
Geben Sie einen Suchbegriff ein.
Rasche Hilfe erhalten Sie unter E-Banking, smartLogin, App und mehr.
Haben Sie Anregungen, Lob oder Kritik? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!
Bei zeitkritischen Anliegen rufen Sie uns bitte an: 031 666 18 80. Für alles andere nutzen Sie das Kontaktformular.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf unserer Seite Support und Hilfe. Für einen direkten Kontakt rufen Sie uns im BEKB Kundencenter unter der Nummer 031 666 18 80 an.
Finden Sie den nächsten Standort.
Buchen Sie Ihren Beratungstermin gleich online. Ob persönlich an unserem Standort oder telefonisch – wir freuen uns auf Sie.
Erste Hilfe bei dringenden Anliegen
Wir möchten Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, so gut es uns möglich ist. Zu den ersten bankbezogenen Fragen finden Sie hier Antworten. Alles Weitere erklären Ihnen gerne der Finanzcoach der verstorbenen Person oder die Mitarbeitenden vom BEKB Erbschaftsdesk.
Melden Sie uns den Todesfall direkt online über dieses Formular.
Natürlich können Sie uns auch per Mail informieren, an: erbschaften@bekb.ch
oder per Post an:
BEKB AG, LI/ERBD, Postfach, 3001 Bern.
Bitte legen Sie dem Mail oder Brief folgende Dokumente und Informationen bei:
Für eine Erbteilung ist ein schriftlicher Saldierungsauftrag(PDF, 170.6 KB) erforderlich, der von allen Erben gemeinsam unterschrieben werden muss. Bitte legen Sie dem Auftrag aktuelle Ausweiskopien aller Erbinnen und Erben bei, damit wir die Unterschriften überprüfen können.
Damit wir als BEKB wissen, wer die Erben sind, benötigen wir zusätzlich die folgenden Unterlagen:
Bei einem Nachlass von mehr als CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden:
Bei einem Nachlass von unter CHF 100'000.00 Vermögen ohne Schulden:
Liegt ein Testament vor, benötigen wir eine Kopie des eröffneten Testaments sowie den Nachweis, dass keine Einsprachen gegen das Testament erhoben wurden. Zusätzlich benötigen wir einen aktuellen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person.
Diesen Ausweis können Sie beim Kanton online bestellen. Bei einem Heimatort im Kanton Bern unter zivilstand.sid.be.ch, im Kanton Solothurn auf dieser Webseite. Liegt der Heimatort in einem anderen Kanton, bestellen Sie das Dokument am einfachsten über e-service.admin.ch.
Wichtig: Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausserhalb vom Kanton Bern oder sogar ausserhalb der Schweiz, können zusätzliche Unterlagen nötig sein. Details erfahren Sie in den folgenden Merkblättern:
Merkblatt für Angehörige(PDF, 144.8 KB)
Behörden und Dokumente im Erbrecht - gesamte Schweiz (PDF, 97.8 KB)
In der Checkliste für Hinterbliebene bietet der Verband Bernischer Notare eine wertvolle Hilfestellung für Hinterbliebene.
Unsere Fachexperten für die Abwicklung des Nachlasses.
Telefon 031 666 60 80 oder erbschaften@bekb.ch