Geregelte Verantwortlichkeiten
Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind verantwortlich für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank.
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Mithilfe unserer Grundsätze für die Unternehmensführung regeln wir das Verhältnis zwischen den Aktionären, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind verantwortlich für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden vertreten die Interessen der Bank. Sie treten in den Ausstand bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung legen alle wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien anderer Organisationen offen.
Die Verantwortungsbereiche von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind getrennt.
Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen nicht Einsitz in Verwaltungsräten von Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB Geschäftsleitungsmitglied ist.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats ist auf zwölf Jahre beschränkt. Die Altersgrenze beträgt 70 Jahre.
Die höchste Gesamtvergütung beträgt maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtvergütung.
Nebst den gemäss Vergütungsmodell des Verwaltungsrats entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Vergütungen oder Beratungshonorare geleistet.
Alle Publikationen rund um Jahres- und Halbjahresergebnisse der BEKB finden Sie auf unserer Seite «Geschäftsberichterstattung».
9'320'000 Namenaktien à 20 Franken gehören 50'000 Aktionären sowie zu 51,5% dem Kanton Bern.
Die Generalversammlung vom 16. Mai 2023 genehmigt sämtliche Anträge des Verwaltungsrats.
Die wichtigsten Merkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente.