Klare Ausschlusskriterien sorgen dafür, dass keine Investitionen in Unternehmen erfolgen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder die kontroverse Geschäftspraktiken anwenden. Ausgeschlossene Geschäftsfelder sind unter anderem: fossile Brennstoffe, Atomenergie, Rüstung, Tabakprodukte und gefährliche Schädlingsbekämpfungsmittel. Zu den ausgeschlossenen Geschäftspraktiken zählen unter anderem: Kinderarbeit, schwerwiegende Korruption, Gefährdung der Gesundheit von Mitarbeitenden und Bevölkerung sowie grobe Verletzungen von Arbeits- oder Menschenrechten.