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Einzelfirma in GmbH oder AG umwandeln: Wann und wie der Wechsel gelingt

Frau und Mann besprechen gemeinsam ein Dokument an einem Besprechungstisch im Büro.
Ihre Einzelfirma wächst, die Aufträge werden grösser und neue Partner oder Mitarbeitende kommen dazu. Dann stellt sich die Frage: Reicht die Einzelfirma noch aus oder lohnt sich der Wechsel zur GmbH oder AG? Wir zeigen, worauf Sie dabei achten sollten.

Viele sprechen davon, eine Einzelfirma in eine GmbH oder AG «umzuwandeln». Ganz so einfach ist es in der Praxis jedoch nicht. Eine Einzelfirma ist eng mit der Inhaberin oder dem Inhaber verbunden und keine eigene juristische Person. Sie kann deshalb nicht einfach umgeschrieben werden.

Rechtlich gesehen entsteht eine neue Gesellschaft. Je nach Ausgangslage kann dies eine GmbH oder – insbesondere bei grösseren Wachstums- oder Expansionsplänen – auch direkt eine AG sein. Eine vorgängige GmbH-Gründung ist nicht zwingend erforderlich. Die neue Gesellschaft wird gegründet und die Geschäftstätigkeit der bisherigen Einzelfirma auf sie übertragen. Je nach Situation betrifft dies Vermögenswerte, Forderungen, Verträge, Mitarbeitende, Versicherungen, Bankbeziehungen, laufende Verpflichtungen und weitere Bestandteile des Unternehmens.

Im weiteren Verlauf dieses Beitrags sprechen wir der Einfachheit halber von der GmbH. Die beschriebenen Grundsätze gelten jedoch weitgehend auch für die Gründung einer AG.

Wann stellt sich die Frage nach dem Wechsel zur GmbH?

Ein Wechsel zur GmbH ist meist dann relevant, wenn sich ein Unternehmen weiterentwickelt hat. Er wird sogar zentral, wenn später eine Nachfolge oder ein Verkauf geplant ist. Eine Einzelfirma ist für den Start oft ideal: Sie ist einfach zu gründen, schlank zu führen und es ist kein fixes Grundkapital erforderlich. Mit zunehmendem Wachstum kann sie jedoch an Grenzen stossen, sowohl organisatorisch, finanziell als auch in Bezug auf das persönliche Risiko.

Eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn sich das Geschäft spürbar verändert, zum Beispiel, wenn:

  • der Umsatz, der Gewinn oder die Anzahl der Mitarbeitenden kontinuierlich wachsen,
  • grössere Haftungsrisiken entstehen,
  • weitere Gesellschafter oder Investoren in Zukunft einsteigen sollen,
  • private und geschäftliche Risiken klarer getrennt werden sollen,
  • ein professionellerer Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Banken und Partnern wichtiger wird oder
  • eine Nachfolge oder ein Verkauf in Zukunft geplant ist (auch wenn erst in zehn Jahren oder mehr).

Wichtig ist dabei: Eine GmbH ist nicht automatisch besser als eine Einzelfirma. Entscheidend ist, ob die aktuelle Rechtsform noch zur unternehmerischen Realität und den Zukunftsplänen passt.

Einzelfirma oder GmbH – die wichtigsten Unterschiede

Thema Einzelfirma GmbH
Rechtliche Form Keine eigenständige juristische Person Eigenständige juristische Person
Gründung Aufnahme einer selbständigen Geschäftstätigkeit, ohne fixes Stammkapital Handelsregistereintrag und mindestens CHF 20’000 Stammkapital
Haftung Persönliche, unbeschränkte Haftung Haftung grundsätzlich mit Gesellschaftsvermögen
Sozialversicherungen Selbstständig erwerbend; Beiträge auf dem Ergebnis der Einzelfirma (Lohn, Zinsen, Gewinn) Inhaber bzw. Geschäftsführer ist angestellt; Beiträge auf dem Lohn
Vorsorge Keine Pflicht für Pensionskasse; dafür höherer Beitrag in die Säule 3a möglich Pensionskasse obligatorisch
Verkauf / Nachfolge Direkt nicht möglich bzw. nur erschwert (da personengebunden) Klar strukturiert und übertragbar
Aussenwirkung Persönlich und schlank Professioneller und institutionalisierter
Steuern (laufend) Einkommenssteuer auf dem Ergebnis der Einzelfirma (Lohn, Zinsen, Gewinn) Gewinnsteuer bei der GmbH; Einkommenssteuer auf Lohn und Dividenden beim Inhaber
Steuern bei Verkauf / Nachfolge Einkommenssteuer auf den stillen Reserven Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei (bei Verkauf frühestens fünf Jahre nach der Umwandlung)

Diese Unterschiede zeigen: Der Wechsel zur GmbH ist mehr als nur ein administrativer Schritt. Er wirkt sich direkt auf zentrale Unternehmensbereiche aus – von der Haftung und Vorsorge bis hin zu Steuern, Finanzierung, Nachfolge und der Wahrnehmung durch den Markt. 

Mehr zur Einordnung der verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier.

Wann sich der Wechsel zur GmbH lohnt

Eine GmbH ist nicht für jedes Unternehmen die richtige Lösung. Für viele gewachsene Einzelfirmen kann sie jedoch ein sinnvoller nächster Entwicklungsschritt sein. Insbesondere dann, wenn das Geschäft komplexer wird, die Verantwortung zunimmt oder langfristige Wachstumspläne bestehen.

Die GmbH schafft eine klare rechtliche Struktur und trennt das Unternehmen von der Privatperson. Das kann sowohl bei der täglichen Unternehmensführung als auch bei der strategischen Weiterentwicklung inklusive Nachfolgeplänen von Vorteil sein.

Mehr Schutz bei wachsendem Risiko

Mit zunehmendem Geschäftserfolg steigen oft auch die Risiken. Grössere Aufträge, zusätzliche Mitarbeitende oder langfristige Verträge können finanzielle und rechtliche Verpflichtungen mit sich bringen.

Während Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, ist die Haftung bei einer GmbH in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Dadurch werden private und geschäftliche Risiken klar voneinander getrennt.

Mehr Möglichkeiten für Wachstum

Wer weitere Personen am Unternehmen beteiligen möchte, stösst mit einer Einzelfirma an Grenzen. Eine GmbH erleichtert die Aufnahme von Gesellschaftern und schafft klare Beteiligungsverhältnisse. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch die fünfjährige Veräusserungssperrfrist nach der Umwandlung zu beachten.

Auch gegenüber Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Banken oder möglichen Investoren kann die GmbH als etabliertere Unternehmensform wahrgenommen werden. Das kann insbesondere bei grösseren Projekten oder Finanzierungsvorhaben von Vorteil sein.

Mehr Struktur für die Zukunft

Im Vergleich zu einer Einzelfirma ist eine GmbH nicht an eine einzelne Person gebunden. Das erleichtert die langfristige Weiterentwicklung des Unternehmens, die Vorbereitung einer Nachfolge oder einen möglichen Verkauf.

Wer frühzeitig die passende Rechtsform wählt, schafft bessere Voraussetzungen für die nächsten Entwicklungsschritte des Unternehmens. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn mittelfristig – frühestens in fünf Jahren – eine Unternehmensnachfolge oder ein Verkauf geplant ist. Ein Unternehmen kann nur dann als Ganzes verkauft oder übergeben werden, wenn es eine GmbH (oder eine andere Kapitalgesellschaft) ist. Bei einer personengebundenen Einzelfirma lassen sich solche Schritte nur schwer und mit hohen Abgaben an Steuern und Sozialversicherungen realisieren. Eine Umwandlung sollte daher spätestens fünf Jahre vor einem geplanten Verkauf umgesetzt werden.

Trotzdem gilt: Nicht jede Einzelfirma muss eine GmbH werden

Für viele Selbstständige bleibt die Einzelfirma auch langfristig eine passende und unkomplizierte Rechtsform. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Umsatz, Haftungsrisiken, Wachstumspläne, Nachfolgeregelungen sowie steuerliche und vorsorgerelevante Überlegungen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Betrachtung der eigenen Situation.

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Was Sie vor der Gründung einer GmbH klären sollten

Der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH ist mehr als nur ein administrativer Schritt. Wer frühzeitig plant, schafft die Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang und vermeidet spätere Überraschungen. Insbesondere steuerliche, vorsorgerelevante und rechtliche Fragen sollten vor der Gründung der GmbH und Übertragung der Geschäftstätigkeit geklärt werden.

Steuern und Vorsorge frühzeitig prüfen

Die Übertragung einer Einzelfirma in eine GmbH kann steuerliche Folgen haben. Insbesondere resultiert daraus eine fünfjährige Veräusserungssperrfrist. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig zu prüfen, ob eine steuerneutrale Umwandlung möglich ist, ob stille Reserven bestehen und ob ein Steuerruling sinnvoll sein könnte. Neben den Steuerfolgen für die Umwandlung sollte generell geprüft werden, ob eine Umwandlung steuerplanerisch sinnvoll sein kann.

Auch bei der Vorsorge gibt es wichtige Veränderungen: Während Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma als Selbstständigerwerbende gelten und nicht obligatorisch einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen sind, sind sie in der GmbH als Angestellte tätig und in der Regel beruflich versichert. Gleichzeitig ändern sich die Möglichkeiten für steuerbegünstigte Einzahlungen in die Säule 3a sowie die Regelungen bei AHV, Arbeitslosen-, Unfall- und weiteren Sozialversicherungen. Je nach Situation können auch Anpassungen bei der privaten Vorsorge sinnvoll sein.

Der Unterschied im Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist erheblich. Während Selbstständigerwerbende ihre Vorsorge weitgehend eigenverantwortlich organisieren, erfolgt der Aufbau der Altersvorsorge im Angestelltenverhältnis durch die obligatorische berufliche Vorsorge systematischer und verbindlicher. Das wirkt sich häufig positiv auf die langfristige finanzielle Absicherung aus.

Bestehende Geschäftstätigkeit sauber überführen

Mit der Gründung der GmbH gehen bestehende Geschäftsbeziehungen nicht automatisch auf die neue Gesellschaft über. Verträge mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Vermietern oder Leasingpartnern müssen daher überprüft und angepasst werden.

Dasselbe gilt für offene Forderungen, Versicherungen und Arbeitsverhältnisse. Eine sorgfältige Planung hilft, Unterbrechungen im Geschäftsbetrieb zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

Kapital, Konto und Administration vorbereiten

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken erforderlich. Dieses wird vor der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt oder im Rahmen einer Sacheinlage eingebracht.

Nach der Gründung durch Eintragung ins Handelsregister müssen die Bankbeziehung, der Zahlungsverkehr, Versicherungen sowie die administrativen Prozesse auf die neue GmbH ausgerichtet werden. Wer diese Schritte frühzeitig vorbereitet, kann den Übergang deutlich einfacher gestalten.

Wann sich professionelle Unterstützung lohnt

Eine Umwandlung sollte in jedem Fall von Treuhand-, Steuer- und Rechtsexperten begleitet werden. Sie helfen dabei, steuerliche und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, den Übergang sorgfältig zu planen und den Wechsel zur GmbH effizient umzusetzen.

In sechs Schritten von der Einzelfirma zur GmbH

1. Unternehmensziele und Ausgangslage klären

Überlegen Sie, wohin sich Ihr Unternehmen entwickeln soll und ob die Einzelfirma Ihre langfristigen Ziele noch unterstützt. Wachstum, Haftungsrisiken, Finanzierungsbedarf, Mitarbeitende oder eine spätere Nachfolgeregelung können für einen Wechsel zur GmbH sprechen.

2. Fachpersonen beiziehen

Eine Treuhand-, Steuer- oder Rechtsberatung hilft dabei aufzuzeigen, ob eine Umwandlung sinnvoll ist sowie steuerliche, rechtliche und vorsorgerelevante Fragen frühzeitig zu klären. Das schafft Sicherheit und verhindert kostspielige Fehler.

3. Kapitaleinzahlung vorbereiten

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken erforderlich. Dieses wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt oder – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – im Rahmen einer Sacheinlage eingebracht.

4. GmbH gründen

Nach der öffentlichen Beurkundung und der Anmeldung beim Handelsregister wird die GmbH mit dem Handelsregistereintrag als eigenständige juristische Person gegründet.

5. Geschäftstätigkeit übertragen

Nach der Gründung werden Vermögenswerte, Forderungen, Verträge, Versicherungen, Mitarbeitende und weitere Geschäftsbeziehungen auf die GmbH übertragen beziehungsweise angepasst.

6. Organisation auf die GmbH ausrichten

Nun werden Firmenkonto, Zahlungsverkehr, Karten, Versicherungen sowie Vorsorge- und Administrationsprozesse auf die neue Rechtsform abgestimmt. Damit ist der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH abgeschlossen.

Frau arbeitet mit einem Laptop in einem Büro; im Hintergrund arbeitet eine weitere Person an einem Schreibtisch.

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Wer aus einer Einzelfirma eine GmbH macht, gründet rechtlich gesehen eine neue Gesellschaft. Erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie bei der GmbH-Gründung rechnen müssen. 

Zu den Gründungskosten

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Kann man eine Einzelfirma direkt in eine GmbH umwandeln? 

Nein. Rechtlich entsteht eine neue Gesellschaft. Je nach Situation wird eine GmbH oder direkt eine AG gegründet. Anschliessend wird die Geschäftstätigkeit der Einzelfirma auf die neue Gesellschaft übertragen.

Wann lohnt sich der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH? 

Wenn Umsatz, Gewinn, Mitarbeitende oder Haftungsrisiken wachsen, weitere Personen einsteigen sollen oder ein späterer Verkauf geplant ist.

Kann ich Vermögen aus der Einzelfirma für das Stammkapital verwenden?

Privates Vermögen kann verwendet werden. Geschäftsvermögen muss jedoch sauber eingebracht und je nach Situation durch zugelassene Fachpersonen bestätigt werden.

Was passiert mit bestehenden Verträgen? 

In der Regel müssen Verträge einzeln geprüft und auf die GmbH übertragen oder neu abgeschlossen werden.

Brauche ich für die GmbH ein neues Bankkonto?

Ja. Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Deshalb wird ein neues Firmenkonto eröffnet. Ein bestehendes Konto der Einzelfirma kann nicht einfach umgeschrieben werden. Das Kapitaleinzahlungskonto kann nach der Gründung in ein Firmenkonto umgewandelt und mit derselben IBAN weitergeführt werden.

 Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer GmbH?

Neben dem Stammkapital von mindestens 20'000 Franken fallen Kosten für die Gründung an, beispielsweise für das Notariat, den Handelsregistereintrag und für Treuhand- und Beratungsleistungen. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Brauche ich zwingend 20'000 Franken für das Stammkapital?

Nicht zwingend. Das Stammkapital kann grundsätzlich per Banküberweisung auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt oder unter bestimmten Voraussetzungen durch sogenannte Sacheinlagen eingebracht werden, beispielsweise durch Vermögenswerte aus der Einzelfirma. Sacheinlagen sind jedoch mit zusätzlichen formellen Anforderungen verbunden und sollten frühzeitig mit Fachpersonen abgeklärt werden.

Bereit für den nächsten Schritt mit Ihrer Firma? 

Wenn Sie Ihre Einzelfirma in eine GmbH umwandeln möchten, lohnt sich eine sorgfältige Planung. Ihr persönlicher Finanzcoach und unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte zu klären und die passende Lösung für Ihre neue GmbH zu finden.

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