Zahlungsverkehr

Anpassungen im Zahlungsverkehr

Bis Ende 2026 treten im Schweizer Zahlungsverkehr wichtige Neuerungen in Kraft. Diese betreffen insbesondere QR-Rechnungen, die Einlieferung von Zahlungsdateien sowie den Direct-Banking Zugang über EBICS.

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Zeitplan der wichtigsten Änderungen

Datum Änderung Beschreibung
22.11.2025 Strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen  QR-Rechnungen müssen ab diesem Zeitpunkt strukturierte Adressen enthalten. 
20.11.2026  Strukturierte Adressen für alle Zahlungen & neues Format pain.001 «V9»  Für Inlands- und Auslandzahlungen sind nur noch strukturierte Adressen zulässig. Zahlungsdateien müssen im neuen Format pain.001 «V9» eingeliefert werden. 
20.11.2026  EBICS 3.0 wird verbindlich  Einlieferungen über EBICS 2.4 oder 2.5 sind nicht mehr möglich. 

Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Zahlungsprozesse

Die kommenden Anpassungen im Zahlungsverkehr betreffen mehrere Bereiche Ihrer Zahlungsabwicklung – von der Erstellung von QR-Rechnungen über die Einlieferung von Zahlungsdateien bis zur Nutzung von EBICS.

QR-Rechnung

Seit dem 22. November 2025 müssen QR-Rechnungen vollständig strukturierte Adressen enthalten. Dadurch können Ihre Rechnungen weiterhin ohne manuelle Nachbearbeitung ausgeführt werden.

Ab dem 20. November 2026 werden Zahlungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr ausgeführt. Stellen Sie daher frühzeitig sicher, dass Ihre Kunden keine veralteten QR-Rechnungen mehr im Umlauf haben. Eine frühzeitige Umstellung reduziert Rückweisungen und erhöht die Verarbeitungssicherheit.

Die BEKB unterstützt die von der SIX definierten Vorgaben und empfiehlt, die Anpassungen gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner vorzunehmen. Prüfen Sie insbesondere:

  • Werden strukturierte Adressen korrekt erzeugt?
  • Sind alle Rechnungsprozesse in Ihrer Software aktualisiert? 

Weitere Informationen

Einlieferung von Zahlungsdateien

Ab dem 20. November 2026 können Zahlungsdateien im bisherigen Format pain.001 «V3» nicht mehr verarbeitet werden. Für alle Zahlungen – sowohl Inlands- als auch Auslandszahlungen – ist ausschliesslich das neue Format pain.001 «V9» gültig. Bitte stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner sicher, dass Ihr System rechtzeitig auf das neue Format umgestellt wird. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Zahlungen weiterhin korrekt verarbeitet werden.

Wichtig: 
Mit der Einführung des neuen Dateiformats werden auch unstrukturierte Adressangaben nicht mehr akzeptiert. Für sämtliche Zahlungen sind strukturierte Adressen erforderlich. 

EBICS

Das neue pain.001 «V9» Format wird ausschliesslich von EBICS 3.0 unterstützt. Wenn Sie heute noch EBICS 2.4 oder 2.5 nutzen, ist eine Umstellung auf die neue Version erforderlich.

Wir empfehlen, die technische Migration bis Mitte 2026 abzuschliessen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsprozesse rechtzeitig für die Neuerungen im November 2026 vorbereitet sind. 

Weitere Informationen

EBICS – Ihre sichere und standardisierte Schnittstelle

EBICS ermöglicht den sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen Ihrer Software und der BEKB. Die Schnittstelle erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen und unterstützt moderne Zahlungsformate. Erfahren Sie, wie EBICS Ihren Zahlungsverkehr effizienter macht.

Zu EBICS

Was müssen Sie mit Ihrem Softwarepartner klären

QR-Rechnungen

Sind Ihre QR-Rechnungen bereits vollständig auf strukturierte Adressen umgestellt?

Zahlungsdateien

Ist Ihre Software auf das pain.001 «V9» - Format umgestellt und erzeugt ausschliesslich strukturierte Adressen? 

EBICS

Falls Sie EBICS verwenden: Wurde die Migration auf EBICS 3.0 bereits durchgeführt? 

System- und Prozessplanung

Sind alle Systeme so vorbereitet, dass Ihre Zahlungen ab November 2026 ohne Unterbruch verarbeitet werden können? 

«Planen Sie jetzt die Umstellung im Zahlungsverkehr.»

Michael Stauffer, Leiter ZV Beratung

Sie haben Fragen zur Umstellung oder benötigen Unterstützung für die Migration Ihrer Zahlungsprozesse? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. 

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