QR-Rechnung

Die QR-Rechnung löst die bisherigen Einzahlungsscheine (ES, ESR) ab. Zahlungen, die auf den bisherigen Einzahlungsscheinen ES oder ESR basieren, können noch bis zum 30. September 2022 verarbeitet werden. Der Termin ist eine Vorgabe des Schweizer Finanzplatzes für alle Banken. Gerne informieren wir Sie hier darüber, was die QR-Rechnung ist und welche Veränderungen sie mit sich bringt.

Was ist die QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung macht Zahlungen noch effizienter. Sie vereinfacht das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen und leistet einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer digitalen Schweiz.

Mit dem sogenannten Zahlteil, der den Swiss QR Code enthält, ist es möglich, sowohl elektronische als auch papierbasierte Zahlungsaufträge bei Ihrer Bank einzureichen oder Einzahlungen am Postschalter vorzunehmen. Sie können den QR-Code ganz bequem mit Ihrer BEKB App einscannen, die Zahlungsdaten kurz kontrollieren und die Rechnung anschliessend freigeben. Das mühsame Abtippen von Adressdaten, Kontonummern und Referenzen entfällt.

Sämtliche im Zahlteil enthaltenen Informationen sind nicht nur im neuen Swiss QR Code, sondern auch von blossem Auge lesbar aufgeführt. Dadurch können Sie Zahlungen auch wie bisher manuell erfassen oder beauftragen.

Was muss ich als Rechnungsempfänger tun? 

Rechnungsempfänger ohne Kreditorensoftware
Setzen Sie für die Verarbeitung von Rechnungen keine Kreditorensoftware ein, müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. Die BEKB ermöglicht Ihnen die Erfassung und Ausführung von QR-Rechnungen in der BEKB App oder im E-Banking. Wie bis anhin können Sie auch Blitz-Zahlungsaufträge einreichen.

Rechnungsempfänger mit Kreditorensoftware
Setzen Sie für die Verarbeitung von Rechnungen eine Kreditorensoftware ein, müssen Sie Kontakt mit dem entsprechenden Softwareanbieter aufnehmen. Klären Sie mit ihm, oder mit Ihrem Integrationspartner, ob die von Ihnen verwendete Software für die Verarbeitung der QR-Rechnung bereit ist.

Setzen Sie für die Verarbeitung von Rechnungen eine Eigenentwicklung ein, muss auch diese in der Lage sein, die QR-Rechnung zu verarbeiten. Starten Sie deshalb bei Bedarf zeitnah ein internes Projekt zur Umstellung auf die QR-Rechnung.

Achtung bei erfassten Daueraufträgen
Bitte beachten Sie, dass Daueraufträge basierend auf ESR-Einzahlungsscheinen nur noch bis zum 30.09.2022 ausgeführt werden können. Der Rechnungssteller muss Ihnen bis spätestens diesem Enddatum neue QR-Rechnungen zustellen, damit Sie die betroffenen Daueraufträge neu erfassen und die alten löschen können.

Was muss ich als Rechnungssteller tun?

Druck durch die BEKB
Die BEKB bietet den Bezug der neuen QR-Rechnung an. Sie können diese über die bereits bekannten Kanäle beziehen.

Zahlteil QR-Rechnung bestellen

Selbstständiger Druck 

Drucken Sie Ihre Rechnungen selbstständig, müssen Sie klären, ob die eingesetzte Software auch für die Erstellung von QR-Rechnungen bereit ist. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem entsprechenden Softwareanbieter oder Integrationspartner auf. Sollten Sie eine Eigensoftware im Einsatz haben, müssen Sie zeitnah ein internes Anpassungsprojekt starten.

Sofern Sie heutige Gutschriften von der BEKB elektronisch via ESR-v11-Meldungen beziehen, ist vor der Einführung der QR-Rechnung zwingend eine Umstellung auf ein Camt-Format notwendig. Unsere Zahlungsverkehrs-Spezialisten stehen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Formates gerne zur Seite. Unsere Kontaktangaben finden Sie nebenstehend.

Das links aufgeführte Dokument «Fakturierung mit der QR-Rechnung» unterstützt Sie bei der Umstellung.

Zahlungen, die auf den bisherigen Einzahlungsscheinen ES oder ESR basieren, können noch bis zum 30. September 2022 verarbeitet werden. Danach werden diese Zahlungen zurückgewiesen. Der Termin ist eine Vorgabe des Schweizer Finanzplatzes für alle Banken. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rechnungsstellung bis Ende April 2022 auf die QR-Rechnung umzustellen.

Rechnungsbeispiel mit QR-Code

Video: Umstellung auf die QR-Rechnung

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