Einzahlungen in die Säule 3a
Damit Sie auch in diesem Jahr von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren, empfehlen wir Ihnen, die Einzahlung bis Mittwoch, 13. Dezember 2023, vorzunehmen.
Hinweis: Erwerbstätige mit Pensionskasse können maximal 7056 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse maximal 35‘280 Franken (bis 20 Prozent des Nettoeinkommens).