Sie können jeweils bis zum sogenannten kleinen Maximalbetrag in die Säule 3a nachzahlen. Im Jahr 2026 – wenn Sie das erste Mal allfällige Lücken aus dem Jahr 2025 schliessen können – sind das 7258 Franken.
Wichtig: Es gilt immer der aktuell gültige Betrag. Dieser wird in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht, also regulär den «kleinen» oder den «grossen» Maximalbetrag einzahlen dürfen.
Dies gilt es zur Höhe der Nachzahlung in die Säule 3a zu beachten:
- Der Betrag darf nicht höher sein als Ihre Lücke in der Säule 3a, und Sie müssen angeben, für welches Jahr Sie nachzahlen möchten: Angenommen, Sie wollen fürs Jahr 2025 nachzahlen und die Differenz zum Maximalbetrag betrug damals 5000 Franken. Dann können Sie im Jahr 2026 maximal 5000 Franken nachzahlen.
- Sie können mehrere Fehlbeträge auf einmal nachträglich zahlen: beispielsweise, indem Sie im Jahr 2027 eine Lücke von 5000 Franken für 2025 und eine von 2000 Franken für 2026 füllen.
- Es ist nicht möglich, den Fehlbetrag aus einem Jahr gestaffelt nachzuzahlen. Wenn Sie zum Beispiel fürs Jahr 2025 nur 3000 Franken statt 5000 Franken nachzahlen, «verfallen» die restlichen 2000 Franken. Diesen Betrag können Sie in Zukunft nicht mehr zusätzlich in die Säule 3a einzahlen.
Hinweis: Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn Sie fürs aktuelle Jahr bereits Ihren regulären Maximalbetrag einbezahlt haben und einige weitere Kriterien erfüllt sind.
Beispiel für einen Einkauf einer Person mit Pensionskasse in die Säule 3a im Jahr 2027
Im Jahr 2025 gültiger «kleiner» Maximalbetrag in der Säule 3a = Maximalbetrag für den Einkauf: 7258 Franken*
| Jahr |
Reguläre Einzahlung in die Säule 3a |
Nachzahlung in die Säule 3a |
Fehlbetrag |
TOTAL Einzahlung in die Säule 3a |
| 2025 |
CHF 4000 |
CHF 0 |
CHF 3258 |
CHF 4000 |
| 2026 |
CHF 5000 |
CHF 0 |
CHF 2258 |
CHF 5000 |
| 2027 |
CHF 7258* |
CHF 5516 |
CHF 0 |
CHF 12’774 |
* Wenn im Jahr 2027 ein neuer Maximalbetrag gilt, müssen Sie diesen mit der regulären Einzahlung ausschöpfen. Haben Sie eine entsprechend grosse Lücke, können Sie auch bis zu diesem Betrag nachzahlen.
Beispiel für einen Einkauf einer selbstständigen Person ohne Pensionskasse in die Säule 3a im Jahr 2027
Nettoeinkommen: 100’000 Franken im Jahr; «grosser» Maximalbetrag in der Säule 3a: 20 Prozent des Nettoeinkommens = 20’000 Franken
| Jahr |
Reguläre Einzahlung in die Säule 3a |
Nachzahlung in die Säule 3a |
Fehlbetrag |
TOTAL Einzahlung in die Säule 3a |
| 2025 |
CHF 15’000 |
CHF 0 |
CHF 5000 |
CHF 15’000 |
| 2026 |
CHF 17’000 |
CHF 0 |
CHF 3000 |
CHF 17’000 |
| 2027 |
CHF 20’000 |
CHF 7258* |
CHF 0 |
CHF 27’258 |
* Mit der maximal erlaubten jährlichen Nachzahlung von 7258 Franken lässt sich die Lücke nicht mit einer Nachzahlung schliessen. Die restlichen 472 Franken würden verfallen. Um das zu vermeiden, könnte die Person im Beispiel auch in einem Jahr die 5000 Franken aus dem Jahr 2025 nachzahlen und in einem späteren Jahr die 3000 Franken aus dem Jahr 2026. So schliesst sie beide Lücken komplett.