Antrag

Einkauf Säule 3a

Die gebundene Vorsorge Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zum jeweils gültigen Maximalbetrag erfolgen und sind steuerlich abzugsfähig.

Seit dem 1. Januar 2025 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, versäumte oder nicht vollständig getätigte Einzahlungen rückwirkend nachzuholen. Mit diesem Onlineformular können Sie prüfen, ob Sie einen rückwirkenden Einkauf tätigen können und den Antrag für den rückwirkenden Einkauf stellen. Bitte füllen Sie die folgenden Angaben wahrheitsgetreu und vollständig aus.

Bitte beachten Sie: Bei der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Berner Kantonalbank ist nur ein rückwirkender Einkauf pro Jahr möglich. Wenn Sie in diesem Jahr bereits einen rückwirkenden Einkauf getätigt haben, beantragen Sie bitte keinen weiteren Einkauf.

Nach der Übermittlung werden wir den Antrag prüfen und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Antrag Einkauf Säule 3a

  • Vorabklärungen zum Einkauf Säule 3a Sie sind bei Schritt Vorabklärungen zum Einkauf Säule 3a
  • Antrag zum Einkauf Säule 3a
  • Angaben zur Person
  • Nächste Schritte
  • Zusammenfassung

Vorabklärungen zum Einkauf Säule 3a

  • Haben Sie bereits Altersleistungen bezogen?
  • Sie können leider keine zusätzlichen Einkäufe in die 3. Säule mehr tätigen, da dies nach dem Bezug von Altersleistungen nicht mehr erlaubt ist.

  • Werden Sie im laufenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen?

    AHV-pflichtiges Einkommen

    Um Einkäufe vorzunehmen, muss im Jahr des Einkaufs ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werden (CHF 2'500 pro Jahr).

  • Sie können leider keinen Antrag um Einkauf 3. Säule stellen, da Sie im aktuellen Jahr kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.

  • Haben Sie im aktuellen Jahr bereits den maximal möglichen, ordentlichen Beitrag in die 3. Säule vollständig entrichtet?

    Ordentlicher Beitrag

    Jährlicher Maximalbeitrag für Personen mit Pensionskassenanschluss im Jahr 2026: CHF 7'258. Jährlicher Maximalbeitrag für Personen ohne Pensionskassenanschluss im Jahr 2026: 20% des Nettoerwerbseinkommens bis zu CHF 36’288.

  • Sie haben angegeben, dass Sie im aktuellen Jahr den maximal möglichen, ordentlichen Beitrag in die 3. Säule noch nicht vollständig entrichtet haben. Sie dürfen Einkäufe nur vornehmen, wenn Sie bestätigen bis zum Ende dieses Jahres den vollständigen Betrag einzuzahlen.

    Weitere Informationen

    z.B. mittels Dauerauftrag

  • Sie können leider keinen Antrag um Einkauf 3. Säule stellen, da zuerst der maximal mögliche Betrag im laufenden Jahr einbezahlt werden muss bzw. dies bestätigt werden muss.

  • Bitte wählen Sie für welche Jahre Sie eine Beitragslücke ausgleichen möchten
  • Bitte wählen Sie für welche Jahre Sie eine Beitragslücke ausgleichen möchten

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