Antrag
Einkauf Säule 3a
Die gebundene Vorsorge Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zum jeweils gültigen Maximalbetrag erfolgen und sind steuerlich abzugsfähig.
Seit dem 1. Januar 2025 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, versäumte oder nicht vollständig getätigte Einzahlungen rückwirkend nachzuholen. Mit diesem Onlineformular können Sie prüfen, ob Sie einen rückwirkenden Einkauf tätigen können und den Antrag für den rückwirkenden Einkauf stellen. Bitte füllen Sie die folgenden Angaben wahrheitsgetreu und vollständig aus.
Bitte beachten Sie: Bei der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Berner Kantonalbank ist nur ein rückwirkender Einkauf pro Jahr möglich. Wenn Sie in diesem Jahr bereits einen rückwirkenden Einkauf getätigt haben, beantragen Sie bitte keinen weiteren Einkauf.
Nach der Übermittlung werden wir den Antrag prüfen und informieren Sie über das weitere Vorgehen.