| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Währung | CHF |
| Verzinsung | |
| Kontoeröffnung | kostenlos |
| Kontoführung | kostenlos |
| Auszüge | jährlich, kostenlos |
| Gutschrifts- und Belastungsanzeigen | kostenlos |
| Abschluss | jährlich inklusive |
| Kontosaldierung | CHF 25.– |
Vorbezug bei
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Wohneigentumsförderung | CHF 250.– plus amtliche Fremdgebühren |
| Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung | CHF 250.– |
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Freizügigkeitsguthaben | Das Geld dient der Vorsorge und ist deshalb gebunden. Rückzüge oder Saldierungen sind nur im Rahmen der Vorschriften des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) möglich. |
| Bezug eines Teilbetrags | nicht möglich (Ausnahme: Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung) |
| Bezug bei Erreichen der Altersgrenze | Das Vorsorgevermögen ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters (früher «Rentenalter») in jedem Fall frei verfügbar. |
| Vorbezug |
|
| Kündigungsfrist | keine |
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Steuern auf dem Freizügigkeitsguthaben | Keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer bis zur Auszahlung des Kapitals |
| Bezug | Beim Bezug wird das Vermögen separat vom übrigen Einkommen zum privilegierten Vorsorgetarif besteuert. |
| Aufschub des Bezugs | Infolge der AHV-Reform gilt ab 1. Januar 2030: Das Freizügigkeitsguthaben muss bis spätestens 65 bezogen werden. Bei Weiterarbeit ist ein Aufschub bis 70 möglich. Für Personen, die 2024-2029 das Rentenalter erreichen, gilt eine Übergangsregelung: Sie können den Bezug um maximal 5 Jahre, jedoch nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus, aufschieben. |
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Begünstigtenordnung | Die Vorsorgenehmer können die Ansprüche der Begünstigten gemäss Reglement näher bezeichnen und den Kreis von Personen nach Kapitel 8 Bst. b Ziffer 1 mit solchen nach Ziffer 2 erweitern (Art. 15 FZV). Änderungen der gesetzlichen Begünstigtenordnung sind der Stiftung schriftlich mitzuteilen. |
Weitere Details gemäss Preisübersicht(PDF, 1.1 MB) und Zinssatzübersicht.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Weitere Details zur Freizügigkeitsstiftung:
Reglement Freizügigkeitsstiftung(PDF, 79.5 KB)