Vorsorgeauftrag
Wenn Sie infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selbst für sich sorgen können und urteilsunfähig werden, sind Sie auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie frühzeitig Ihre gesamte Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr nach Ihren Vorstellungen regeln und eine Verbeiständung vermeiden. Unsere Finanzberater beraten Sie gerne dazu.