Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine einfache schriftliche Willenserklärung, in der Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Ernstfall zustimmen und welche Sie ablehnen. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit (beispielsweise Demenz) nicht mehr urteilsfähig sind und Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können.
Typische Situationen sind:
- ein schwerer Unfall mit Bewusstlosigkeit
- eine fortschreitende Demenzerkrankung
- eine lebensbedrohliche Krankheit mit unklarem Verlauf
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag?
In beiden Dokumenten halten Sie Bestimmungen fest für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden: In einer Patientenverfügung regeln Sie konkrete medizinische Behandlungen und legen fest, wer im Zweifel über diese entscheiden darf. In einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie dagegen eine Person, die Sie umfassend vertritt – in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen.
Mit Blick auf medizinische Massnahmen regelt der Vorsorgeauftrag allerdings nur die generelle persönliche Betreuung (z. B. Konsultation beim Zahnarzt) und endet, wenn über medizinische und insbesondere lebenserhaltende Massnahmen entschieden werden muss. In solchen Fällen greift die Patientenverfügung.
Patientenverfügung | Vorsorgeauftrag | |
---|---|---|
Fokus | Medizinische Behandlungen | Persönliche, finanzielle und rechtliche Belange |
Greift bei |
Medizinische Urteilsunfähigkeit | Generelle Urteilsunfähigkeit |
Inhalt | Behandlungswünsche, lebensverlängernde Massnahmen, Anweisungen an zuständige Ärzteschaft, Entscheidungsbefugnis für bestimmte Person | Entscheidungsbefugnis von und Vertretung durch bevollmächtigte Person(en) pro Bereich:
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Ziel | Selbstbestimmung bei medizinischen Fragen |
Umfassende Sicherstellung der Vertretung in wichtigen Belangen |
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit einer Patientenverfügung legen Sie primär fest, was im medizinischen Bereich geschehen soll; mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer für Sie sorgen soll.