Den Eigenmietwert einer Immobilie legen jeweils die kantonalen Steuerbehörden fest. Dazu wird zunächst die Marktmiete der Liegenschaft geschätzt. Dies geschieht anhand verschiedener Faktoren wie:
- des örtlichen Mietzinsniveaus,
- der Wohnfläche,
- der Lage,
- der Bauweise und
- des Alters der Immobilie.
Den Eigenmietwert bestimmt die Behörde anschliessend auf Basis der Marktmiete. Die genaue Berechnung ist, typisch Schweiz, in jedem Kanton etwas unterschiedlich.
Es gibt aber eine Untergrenze: Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid muss der Eigenmietwert für die Kantonssteuern mindestens 60% der Marktmiete betragen. Bei der direkten Bundessteuer liegt die Untergrenze bei 70% der Marktmiete.
Übrigens: Bei einer Zweit- oder einer Ferienwohnung wird der Eigenmietwert ebenfalls berechnet. Allerdings kommt dabei der höhere Mietwert für die direkte Bundessteuer auch für die kantonalen Steuern zur Anwendung. Denn die Förderung von Wohneigentum über einen tieferen Eigenmietwert gilt nur für Liegenschaften, die als Hauptwohnsitz dienen.
Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Bern
Im Kanton Bern basiert der Eigenmietwert auf dem sogenannten Protokollmietwert. Das ist der Basismietwert, der aus der Bewertung eines Grundstücks nach den Normen der kantonalen Schätzungskommission resultiert.
Um den Eigenmietwert zu berechnen, wird der Protokollmietwert anschliessend mit dem massgebenden Mietwertfaktor multipliziert. Dieser ist für jede Gemeinde individuell festgelegt. Zur Förderung des Wohneigentums gelangt im Kanton Bern dabei für die Kantonssteuern ein tieferer Mietwertfaktor zur Anwendung als bei der direkten Bundessteuer. Der kantonale Eigenmietwert ist dadurch 14,5% tiefer.
So beträgt der Mietwertfaktor für die Kantonssteuern in Bätterkinden beispielsweise 90%, bei der direkten Bundessteuer sind es 106%. Im Stadtberner Lorraine-Quartier sind es 61% für die Kantonssteuern und 72% für die Bundessteuer.
Den Mietwertfaktor ab Steuerjahr 2020 für alle Berner Gemeinden finden Sie in dieser Übersicht.
Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn legt der Berechnung des Eigenmietwerts den Katasterwert (KS-Wert) zugrunde. Dieser wird von Fachleuten geschätzt und beträgt zwischen 25% und 45% des Verkehrswerts der Liegenschaft.
Bei einem Katasterwert bis 240’000 Franken beträgt der Eigenmietwert pauschal zwischen 8,8% und 10,63% des Katasterwerts. Die genaue Zahl hängt davon ab, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Jede Ortschaft ist in eine von fünf Gemeindegruppen eingeteilt, für die jeweils ein bestimmter Prozentsatz gilt.
Die Einteilung aller Gemeinden im Kanton und die genauen Prozentsätze für die Berechnung des Eigenmietwerts finden Sie hier.
Anders ist es bei Gebäuden, bei denen die Katasterschätzung einen Wert über 240’000 Franken ergibt. Hier wird der Eigenmietwert im Rahmen einer Einzelbewertung bestimmt und beträgt zwischen 60% und 90% des Mietwertes.