Vorsorgen

Nach der Pensionierung weiterarbeiten: So finden Sie Ihren eigenen Weg

Während die einen der Pensionierung bereits Jahre im Voraus entgegenfiebern, wollen die anderen gern noch etwas länger arbeiten. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und Informationen zum Arbeiten nach der Pensionierung zusammengetragen.

Sie spielen mit dem Gedanken, über das vorgesehene Pensionsalter hinaus zu arbeiten? Damit sind Sie nicht allein: In der Schweiz ist rund ein Drittel der 65-jährigen Männer sowie der 64-jährigen Frauen weiterhin erwerbstätig – einige noch deutlich länger.

Die Gründe sind vielfältig: Manche haben noch viel Freude an der Arbeit, manche wünschen sich eine höhere Rente. Andere haben noch keine passende Nachfolge für den eigenen Betrieb gefunden oder möchten gleichzeitig mit dem Partner oder der Partnerin in den Ruhestand gehen.

Das Schweizer Vorsorgesystem bietet zunehmend Flexibilität, was die (schrittweise) Pensionierung angeht. Je nach gewählter Option fallen die Auswirkungen auf die drei Säulen unterschiedlich aus – und damit auch Ihre finanzielle Situation im Alter.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Optionen Sie haben und wie sich diese auf Ihre Altersvorsorge auswirken. Damit Sie Ihren eigenen Weg in den Ruhestand finden.  

Wie viel darf ich nach der Pensionierung noch arbeiten in der Schweiz?

«Prinzipiell dürfen Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters arbeiten, so viel Sie wollen», erklärt Patricia Hutmacher, Finanzplanerin bei der BEKB. Wenn Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie die Altersleistungen (Rente und/oder Kapital) aus den drei Säulen teilweise oder komplett aufschieben und weiterhin ins Vorsorgesystem einzahlen.

Verdienen Sie dabei mehr als 1400 Franken im Monat respektive 16’800 Franken im Jahr (Stand 2025), zahlen Sie auf das übersteigende Einkommen die üblichen AHV-Beiträge. Bis zu diesem Freibetrag sind die Beiträge freiwillig.

Welche Optionen habe ich, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten?

Sie haben grundsätzlich drei Optionen, um auch nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters erwerbstätig zu sein: 

1.  Vollständiger Aufschub der Pensionierung:

Sie arbeiten wie gehabt (oder mit leicht reduziertem Pensum) weiter.

Wenn Sie möchten, können Sie weiterhin in die 1. Säule einzahlen und den Bezug Ihrer AHV-Rente aufschieben, um diese zu verbessern. Ob dies sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Ihre 2. Säule können Sie nur dann weiterführen, wenn das Reglement Ihrer Pensionskasse dies zulässt.

In die Säule 3a dürfen Sie weiter einzahlen, solange Sie AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, aber nur bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters.

Sie können für jede Säule flexibel wählen, ob Sie weiterhin einzahlen möchten oder nicht. Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters hat das Weiterarbeiten jedoch keinen Einfluss mehr auf Ihre Altersvorsorge.

Praxiserfahrung unserer Expertin:

«Diese Lösung wählen häufig Kundinnen und Kunden, die aus finanziellen oder anderen Gründen noch nicht in Rente gehen wollen oder können. Auch sehen wir dies oft bei Personen, die gleichzeitig mit der Partnerin oder dem Partner in den Ruhestand gehen möchten».

2. Teilpensionierung:

Sie arbeiten mit reduziertem Pensum weiter und leisten auf Ihr Erwerbseinkommen auch weiter Vorsorgebeiträge – vorausgesetzt, Sie überschreiten den Freibetrag (AHV) und die Eintrittsschwelle (Pensionskasse). Auch die Säule 3a können Sie weiterführen.

Zusätzlich zu Ihrem Lohn beziehen Sie einen Teil Ihrer Altersleistungen (Rente oder Kapital). Diese werden im Verhältnis zur Lohnreduktion ausgerichtet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Teilpensionierung.

Praxiserfahrung unserer Expertin:

«Es gibt immer mehr Menschen, die nicht von 100 auf 0 in Rente gehen möchten. Ist der Arbeitgeber einverstanden, gibt es sehr interessante Win-win-Lösungen für einen sanften Ausstieg aus dem Arbeitsleben – auch in Kombination mit einer teilweisen vorzeitigen Pensionierung

3. Ordentliche Pensionierung mit Weiterarbeit:

Sie lassen sich regulär pensionieren, arbeiten aber noch ein wenig weiter – im Angestelltenverhältnis oder auf selbstständiger Basis. Sie beziehen die vollen Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse sowie allenfalls der Säule 3a und erhalten zusätzlich ein Erwerbseinkommen.

Falls Ihr Lohn den Freibetrag von 1400 Franken im Monat respektive 16’800 Franken im Jahr (Stand 2025) übersteigt, zahlen Sie auf den überschüssigen Betrag die üblichen AHV-Beiträge.

Praxiserfahrung unserer Expertin:

«In unseren Beratungsgesprächen haben wir häufig Personen, die zwar in Rente gehen wollen, aber trotzdem noch einige Stunden arbeiten möchten. Sie vereinbaren dann, in geringem Umfang weiterzuarbeiten, zum Beispiel in einem 10%-Pensum oder selbstständig auf Auftragsbasis. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind sehr beliebt.»

Die drei Optionen des Weiterarbeitens nach Erreichen des Pensionierungsalter

  Aufschub der Pensionierung Teilpensionierung Pensionierung
(+ geringfügige Beschäftigung)
Pensum  (fast) wie bisher   reduziert  minimal 
Weiterführen AHV möglich? Ja Ja Nein
Weiterführen Pensionskasse möglich?  Ja, falls PK-Reglement es erlaubt  Ja, falls PK-Reglement es erlaubt  Nein
Weiterführen Säule 3a möglich?   Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen  Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen  Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen  
Woher kommt Einkommen?   Lohn  Lohn, Rente Rente, Lohn 

Pensionierung aufgleisen: mit unserer Finanzplanung

Gemeinsam gehen wir die verschiedenen Szenarien für Ihre Pensionierung durch, damit Sie die beste Lösung für sich finden.

Mehr erfahren

Was bedeutet das Arbeiten nach der Pensionierung für meine Altersvorsorge?

Damit Sie die verschiedenen Optionen besser verstehen und vergleichen können, lohnt sich ein Blick auf die Möglichkeiten und Auswirkungen in den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems.

Damit Sie die verschiedenen Optionen besser verstehen und vergleichen können, lohnt sich ein Blick auf die Möglichkeiten und Auswirkungen in den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems.

Auf einen Blick

  1. Säule 2. Säule 3. Säule
Weiter einzahlen  - solange weiterhin erwerbstätig 
- ab Jahreslohn von CHF 16’800 (Stand 2025) obligatorisch, darunter freiwillig 
- bei Erreichen der Eintrittsschwelle von
CHF 22'680 Franken (Stand 2025) Jahreslohn
- oder freiwillig mit Zustimmung des Arbeitgebers, sofern das PK-Reglement es erlaubt 
- solange mind. AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird
- aber bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters 
- nur bis zum aktuell gültigen Maximalbetrag 
Aufschub des Bezugs  bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters  je nach Pensionskassenreglement; i.d.R. bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters  - generell bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters (solange erwerbstätig)
- je nach Produkt Ablauffrist fix (z.B. Versicherung)
Verbesserung der Altersleistungen  - Schrittweiser Rentenzuschlag je nach Länge des Aufschubs 
- Schliessen von Beitragslücken dank Einzahlungen nach Referenzalter (nur bis zur Maximalrente)  
- Rente: Höherer Umwandlungssatz je nach Länge des Aufschubs 
- Kapital: mehr Alterskapital inkl. Zins und Zinseszins 
- Höheres Alterskapital inkl. Zins und Zinseszins 

In den drei Säulen gibt es punkto Weiterführen und Bezug also unterschiedliche Möglichkeiten – und damit auch unzählige Kombinationsmöglichkeiten über die drei Säulen hinweg.

Kommt hinzu, dass das Vorsorgesystem nicht der einzige Bereich ist, der einen Einfluss auf Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung hat: Familie, Lebensversicherungen, Liegenschaften, Anlagen, Steuern und vieles mehr spielen eine wichtige Rolle und beeinflussen sich gegenseitig.

«Wichtig ist, dass Sie Ihre finanzielle Situation jetzt und nach der Pensionierung ganzheitlich betrachten und detailliert planen», sagt Finanzplanerin Patricia Hutmacher. «Bei diesem Thema greifen sehr viele verschiedene Bereiche ineinander, die sorgfältig aufeinander abgestimmt werden wollen.» 

Rechner Finanzplanung

Mit unserem Rechner erhalten Sie schnell und einfach einen ersten Überblick über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung. Die ideale Voraussetzung für eine optimale Finanzplanung.

Zum Rechner

Quand commencer à planifier sa retraite?

«Idealerweise beginnen Sie im Alter von ungefähr 50, spätestens mit ca. 58 Jahren, wann und wie Sie die Pensionierung angehen möchten. So haben Sie noch ausreichend Optimierungsspielraum», erklärt Patricia Hutmacher. Doch auch, wenn Sie schon näher am Rentenalter sind, ist es noch nicht zu spät, den letzten Schritt – oder auch das Weiterarbeiten – sorgfältig zu planen.

Über das Pensionierungsalter hinaus arbeiten: Welche Fragen sollte ich mir stellen?

Beim Thema Zeitpunkt und Art der Pensionierung gibt es kein Richtig oder Falsch. Vielmehr kommt es auf Ihre individuelle Situation sowie Ihre Wünsche und Ziele an. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, sich Ihrer Ausgangslage, Ihrer Motivation und Prioritäten bewusst zu werden:

Was ist mein Hauptbeweggrund, aus dem ich gerne weiterarbeiten möchte:

  • Geht es mir darum, noch einen wertvollen Beitrag zu leisten?
  • Gefallen mir die Routinen und die Arbeit im Team?
  • Möchte oder muss ich meine Altersleistungen verbessern?
  • Will ich gleichzeitig mit meinem Partner, meiner Partnerin in Rente gehen?

Wie fit fühle ich mich? Kann ich körperlich und geistig noch eine Weile weiterarbeiten?

Wie gesund bin ich? Rechne ich mit einer langen Lebenserwartung? 

Die Antworten darauf bilden eine gute Grundlage, um sich im Anschluss vertiefter mit den einzelnen Möglichkeiten in den drei Säulen auseinanderzusetzen – und den richtigen Weg für Ihre Pensionierung zu finden. 

«Wir analysieren Ihre individuelle Situation ganzheitlich.»

Patricia Hutmacher, Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen dabei, alles Wichtige im Blick zu behalten. Damit Sie die richtigen Entscheide für sich treffen und Ihr Leben in vollen Zügen geniessen können.

Termin vereinbaren

Rente oder Kapitalbezug?

Spätestens kurz vor Renteneintritt wird ein Entscheid fällig: das Altersguthaben als Rente oder als Kapitalbezug auszahlen lassen? Erfahren Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Hier weiterlesen

Breadcrumb Navigation | Title

  1. Home
  2. Die BEKB
  3. Blog
  4. Vorsorgen
  5. Nach der Pensionierung weiterarbeiten: So finden Sie Ihren eigenen Weg