Harmonisierung Zahlungsverkehr

Alles zum Standard ISO 20022

Mit der «Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz» wird der gesamte elektronische Zahlungsverkehr modernisiert und standardisiert. Davon profitieren auch Sie: Noch nie war die Abwicklung von Zahlungen so schnell und einfach. Die BEKB begleitet Sie bei der Umstellung – damit Sie und Ihr Unternehmen rechtzeitig in der modernen Schweizer Zahlungswelt ankommen.

Harmonisierung Zahlungsverkehr – ein Beitrag zur digitalen Schweiz

Quelle: www.activating-digital-switzerland.ch

Umstellung der Zahlungs- und Kontodaten-Formate Pain und Camt

Damit die zukünftigen Weiterentwicklungen im elektronischen Zahlungsverkehr in der Schweiz umgesetzt werden können, ist es nötig, die bestehenden Zahlungs- und Kontodaten-Formate "Pain" und "Camt" auf eine neue Schema-Version zu migrieren. Der Finanzplatz Schweiz gibt vor, dass die Banken diese neuen Schema-Versionen ab November 2022 unterstützen und den Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen.

Die BEKB hat diese Erweiterungen vorgenommen und unterstützt die neuen Schema-Versionen seit November 2022. Wir unterstützen damit Pain und Camt in der neuen ISO20022 Schemaversion 2019 (vorher Pain Version 2009 und Camt Version 2013). Darauf basierend halten wir uns an die Swiss Payment Standards 2022 (SPS 2022), welche als die massgeblichen Empfehlungen im Schweizer Zahlungsverkehr für die Pain- und Camt-Formate gelten.

Wer ist von diesen Änderungen betroffen?

Betroffen sind Kundinnen und Kunden, welche eine oder mehrere der nachfolgenden Funktionen nutzen:

  • Zahlungseingänge via QR-Rechnungen im Camt-Format bei der Bank downloaden und in Ihrer Software einlesen.
  • Kontodaten im Camt-Format bei der Bank downloaden und in Ihrer Software einlesen.
  • Zahlungen in einer Software erfassen und mittels Zahlungsdatei im Pain-Format an die Bank übermitteln, resp. via E-Banking hochladen.

Was bedeutet das für mich?

Der Finanzplatz Schweiz gibt vor, dass sämtliche Software-Partner während einer zweijährigen Parallelphase zwischen November 2022 und November 2024 ihre Software anpassen und ihre Kundinnen und Kunden auf die entsprechend kompatible Software-Version migrieren müssen. Bitte sprechen Sie Ihren Software-Partner darauf an und planen Sie das Update Ihrer Software rechtzeitig.

Wie kann ich auf das neue Format umstellen?

Upload von Zahlungsdateien im Pain Format:

  • Upload via BEKB E-Banking, via Quick-Link* oder via Direct-Banking (über Intersystem-Schnittstelle)
    Beim Upload von Zahlungsdateien können Sie ab sofort ohne irgendwelche Anpassungen das neue Pain-Format einliefern.
  • Upload via Direct-Banking (EBICS)
    Für den Upload via EBICS muss vorgängig die EBICS-Schnittstelle auf die EBICS Version 3.0 migriert werden. EBICS 3.0 wird von der BEKB ab Q1 2023 unterstützt. Weitere Informationen zum Update auf EBICS 3.0 erfahren Sie im Q1 2023.

Download von Kontodaten im Camt Format:

  • Download direkt im BEKB E-Banking
    Unter "Ihr Profil" > "Download" wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt, sofern Sie noch das alte Format downloaden. Sie können dort die Umstellung auf das neue Format vornehmen.
  • Download via Quick-Link Schnittstelle*
    Loggen Sie sich dazu ins BEKB E-Banking ein. Unter "Ihr Profil" > "Download" können Sie Camt-Daten herunterladen. Dort wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt, sofern Sie noch das alte Format downloaden. Sie können dort die Umstellung auf das neue Format vornehmen. 

    * Als Basis dieser Schnittstelle dient der E-Banking Vertrag.  Die Vertragsnummer wird in der Software hinterlegt. Das Login geschieht anschliessend via BEKB smartLogin. Diese Schnittstelle verwenden verschiedene Software-Partner wie z.B. Paymaker, Proffix, Abaninja oder AgroOffice – fragen Sie bei Ihrem Softwarehersteller oder der BEKB nach, wenn Sie unsicher sind. Unsere Zahlungsverkehrsspezialistinnen und -spezialisten stehen Ihnen unter der Nummer 031 666 68 56, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder via E-Mail an zvberater@bekb.ch gerne zur Verfügung.
  • Download via Direct-Banking (Intersystem oder EBICS)

Die Umstellung muss von der Bank vorgenommen werden. Melden Sie sich dabei bei unseren Zahlungsverkehrsspezialistinnen und -spezialisten unter der Nummer 031 666 68 56, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder via E-Mail an zvberater@bekb.ch. Die Umstellung kann anschliessend sofort vorgenommen werden und gilt ab dem nächsten Bankwerktag.

 

Lastschriften

Einfachere Zahlungsabwicklung: Im Rahmen der «Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz» wird das Lastschriftverfahren vereinfacht.

Information

Was sich ändert

  • LSV Einzüger: Für Sie ändert sich aktuell noch nichts. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald Sie Änderungen vornehmen müssen.
  • LSV Bezahler: Für Sie ändert sich nichts.

Elektronische Kontoauszugsdaten

Bestens informiert: Die neuen Formate enthalten sämtliche Informationen zu einer Buchung und können flexibel auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Information

Was sich ändert

  • Die heutigen Konto- bzw. Buchungsinformationen (MT940 und ESR Download) werden durch das internationale Format (camt) abgelöst.
  • Der ESR-Download im ESR-Typ 3 wird durch die Dateien camt.053 oder camt.054 ersetzt.
  • ESR-Daten: Die Umstellung auf camt ist erst dann zwingend, wenn Sie auf die neue QR-Rechnung umgestellt haben.

Weitere Infos finden Sie in unseren Handbüchern.

Ihre Vorteile

Flexibel

Es stehen Ihnen drei verschiedene Ausprägungen von Kontoauszugsdateien zur Verfügung. Somit können Sie, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, die Details der einzelnen Belastungen oder Gutschriften oder die Liquidität Ihrer Zahlungskonten optimal steuern.

Transparent

Die neuen Formate (camt) bieten im Vergleich zu den heutigen Formaten (MT9xx) sämtliche Informationen zu einer Buchung.

Zeitsparend

Diese neu strukturierte Form der elektronischen Kundendaten bietet Ihnen die Gelegenheit, weitere Arbeitsschritte zu automatisieren.

Zeithorizont

Sie können bereits heute die verschiedenen camt-Meldungen beziehen. Die BEKB hat ihre Systeme bereits umgestellt. Wir beraten Sie gerne und schalten Ihnen die entsprechenden Formate auf.

QR-Rechnung

Rechnung stellen leicht gemacht: Die QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine.

Information

Was sich ändert

Per 30. Juni 2020 führte der Finanzplatz Schweiz die QR-Rechnung ein. Diese löst die bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine schrittweise ab. Auf der QR-Rechnung sind alle Zahlungsinformationen aufgedruckt und zusätzlich in einem QR-Code (Swiss QR Code) integriert.

Ihre Vorteile

Vorteile für Rechnungssteller

  • Ihre QR-Rechnungen können Sie mit einem handelsüblichen Drucker ausdrucken. Informationen zu den gestalterischen Vorgaben.
  • Sie als Rechnungssteller können zukünftig in der Rechnung gleich den QR-Code integrieren, ohne dass ein separater Einzahlungsschein beigelegt werden muss.
  • Zusätzlich zur Referenznummer finden Sie bei Zahlungseingängen neu immer auch den Namen des Zahlungspflichtigen.

Vorteile beim Bezahlen der Rechnung

  • Beim Scannen des QR-Codes zur Bezahlung der Rechnung sind keine weiteren manuellen Eingaben mehr nötig, da alle Infos im QR-Code enthalten sind.
  • QR-Rechnungen können auch ohne technische Hilfsmittel gelesen werden, da alle für die Zahlung notwendigen Informationen sowohl im QR-Code als auch als Klartext aufgedruckt sind.
  • Rechnungen können Sie zum Beispiel mit einem Tippen bequem per Smartphone oder mit anderen Lesegeräten erfassen und an die Bank zur Zahlung senden, die Erfassung des Zahlungsempfängers entfällt.

Alle Firmenkonten und Karten

Als Basis für Ihre finanziellen Transaktionen bieten wir Ihnen unser Kontokorrentkonto für Firmen mit E-Banking, Maestro-Karte und verschiedenen Kreditkarten an. Ausserdem sind Konten für Vereine sowie für Notare und Anwälte Teil unseres Angebots. Und Konten zum Sparen, für Kapitaleinzahlungen und Mietzinsen.

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