Informationen
Vertragliche Grundlagen
Die vertraglichen Grundlagen und die darin enthaltenen Bestimmungen zu Produkten und Dienstleistungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen unseren Kundinnen und Kunden und der BEKB.
- Vertragliche Grundlagen für die Geschäftsbeziehungen mit der Berner Kantonalbank AG(PDF, 592.3 KB)
- Reglement Vorsorgestiftung Sparen 3 der Berner Kantonalbank AG(PDF, 174.8 KB)
- Reglement Freizügigkeitsstiftung der Berner Kantonalbank AG(PDF, 79.5 KB)
- Wichtige Hinweise für Anlagen mit Vorsorge- und Freizügigkeitskapital(PDF, 115.5 KB)
Interessenkonflikte
Die BEKB ist stets bestrebt, ihre Geschäftstätigkeit so zu gestalten, dass die Interessen der BEKB und jene ihrer Mitarbeitenden den Kundeninteressen nicht entgegenstehen und dass die Kundeninteressen untereinander nicht in Konflikt geraten. Dennoch lassen sich Interessenkonflikte nicht immer vermeiden.
Nachfolgend informieren wir Sie über ausgewählte Massnahmen im Umgang mit Interessenskonflikten.
Informationen über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten(PDF, 29.2 KB)
Bitte lesen Sie die nachfolgenden rechtlichen Hinweise bezüglich Vertriebsentschädigungen und anderer geldwerter Leistungen.
Vertriebsentschädigungen und andere geldwerte Leistungen(PDF, 108.7 KB)
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die BEKB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Automatischer Informationsaustausch
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard und ein Verfahren, welche verbindlich regeln, wie die Steuerbehörden in verschiedenen Ländern untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Damit soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Die Mitgliedsländer der G20 und der OECD sowie weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet. Auch die Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein teilnehmendes Land. Damit unterliegt die BEKB den Bestimmungen des AIA und wird Kundendaten, welche ihre steuerliche Ansässigkeit in einem AIA-Staat im Ausland haben, der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Diese wird diese Kundendaten der jeweils zuständigen ausländischen Steuerbehörde weiterleiten.
Veröffentlichungspflicht: Gemäss Artikel 14 Absatz 3 AIAG müssen die meldenden schweizerischen Finanzinstitute eine aktuelle Liste aller AIA-Partnerstaaten auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Diese Liste ist auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) ersichtlich: https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html
Kontakt: Kunden können sich bei Bedarf bei der BEKB an das Team «Kunden Domizil Ausland» wenden: international@bekb.ch / 031 666 61 95.
Nutzungsbedingungen: BEKB Finanzassistenten
Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen der Finanzassistenten.
Nutzung des Finanzassistenten:
Die BEKB behält sich das Recht vor, die eingegebenen Daten zu analysieren und Ihnen auf deren Basis massgeschneiderte Informationen und Produktvorschläge zu unterbreiten für eine noch persönlichere Beratung und bessere Erreichung Ihrer Ziele.
Nutzung des Finanzassistenten durch Privatkunden:
Dabei werden Kontotransaktionen und von Ihnen ergänzte Angaben zu den Transaktionen sowie – sofern dafür im Finanzassistenten eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde – Kreditkartentransaktionen automatisch oder nach von Ihnen festgelegten bestimmten Ausgaben- und Einnahmekategorien zugeordnet. Bei ausserordentlichen Zahlungen (bspw. erstmaligen, ungewöhnlich hohen oder neuen periodischen Zahlungen) werden Ihnen automatisiert generierte Hinweistexte angezeigt.
Bedingungen für die Weitergabe von Transaktionsdaten der Viseca an die Bank(PDF, 42.1 KB)
Nutzung des Finanzassistenten KMU durch Geschäftskunden:
Dabei werden Kontotransaktionen und von Ihnen ergänzte Angaben zu den Transaktionen sowie – sofern dafür im Finanzassistenten eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde – Kreditkartentransaktionen automatisch oder nach von Ihnen festgelegten bestimmten Ausgaben- und Einnahmekategorien zugeordnet. Bei ausserordentlichen Zahlungen (bspw. erstmaligen, ungewöhnlich hohen oder neuen periodischen Zahlungen) werden Ihnen automatisiert generierte Hinweistexte angezeigt. Verwenden Sie zusätzlich das Multibanking und fassen Konten von Drittbanken in unserem E-Banking zusammen, werden auch diese Transaktionen in die vorgenannte Kategorisierung einbezogen. Um Multibanking nutzen zu können, muss den entsprechenden Nutzungsbedingungen zugestimmt werden.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Multibanking des Finanzassistenten KMU(PDF, 57.6 KB)
Nutzungsbedingungen: BEKB App
Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen der BEKB App.
Nutzungsbedingungen: E-Tresor
Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen für den E-Tresor.
Nutzungsbedingungen: BEKB TWINT App
Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen der BEKB TWINT App.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf den Social-Media-Kanälen der BEKB
Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf den Social-Media-Kanälen der BEKB.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf den Social-Media-Kanälen der BEKB(PDF, 60.6 KB)