E-Steuerauszug

Schneller die Steuererklärung ausfüllen

Mit dem elektronischen Steuerauszug können Sie Ihre Konto- und Depotwerte automatisch ausfüllen lassen. Das aufwändige Übertragen der Daten aus den Steuerbescheinigungen fällt weg.

Youtube: Steuerverwaltung des Kantons Bern

Voraussetzungen

Damit Sie vom E-Steuerauszug profitieren können, brauchen Sie ein Wertschriftendepot bei der BEKB sowie Zugang zum BEKB E-Banking.

So funktioniert's

Ab jeweils Mitte Februar finden Sie unter Ihren elektronischen Dokumenten im E-Banking den E-Steuerauszug.

  1. Laden Sie das Dokument herunter.
  2. Wechseln Sie in Ihre elektronische Steuerdeklarationslösung z.B. TaxMe-Online.
  3. Laden Sie das Dokumente unter dem Menüpunkt «eSteuerauszüge» hoch.
  4. Klicken Sie nach dem Hochladen auf «Inhalte übertragen».

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in Ihrer Steuererklärung verantwortlich sind. Überprüfen Sie deshalb die mit Ihrem E-Steuerauszug übernommenen Daten.

Fragen und Antworten

Informationen

Wieso erhalte ich den E-Steuerauszug erst Mitte Februar?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert nach dem 31. Dezember laufend weitere Steuerwerte und Erträge nach. Zudem können Abschlüsse per 31. Dezember im Januar noch korrigiert werden. Um Ihnen einen möglichst vollständigen, korrekten E-Steuerauszug liefern zu können, warten wir die Daten bis ca. Mitte Februar ab.

Was kostet der E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug ist eine kostenlose Dienstleistung für unsere Kundinnen und Kunden mit einem Wertschriftendepot.

Kann ich meinen E-Steuerauszug auch ausdrucken und physisch einreichen?

Ja, das können Sie.

Wieso stimmt die Bewertung in der Rubrik A und B im TaxMe-Online nicht mit dem E-Steuerauszug überein?

Im TaxMe-Online wird in Einzelfällen eine andere Zuteilung der Produkte zu den Rubriken als im E-Steuerauszug verwendet. Dies hat auf die Korrektheit keine Auswirkungen, da das Gesamttotal übereinstimmt.

Warum ist meine Finanzierung nicht enthalten?

Aktuell sind die Angaben zu Finanzierungen nicht im E-Steuerauszug enthalten. Wir bitten Sie diese weiterhin manuell zu erfassen.

Wieso hat die Steuerverwaltung die Daten des E-Steuerauszuges in meiner Steuererklärung abgeändert?

Durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV werden auch nach Erstellung des E-Steuerauszuges laufend neue Steuerdaten zu einzelnen Produkten geliefert. Dies kann bei der kantonalen Steuerverwaltung zu Anpassungen führen.

Wieso sind mein Vorsorgedepot und -konto im E-Steuerauszug nicht enthalten?

Vorsorgeguthaben sind steuerfrei und müssen im Steuerauszug nicht deklariert werden.

Wie bestelle ich elektronische Dokumente?

Wenn Sie das BEKB E-Banking nutzen, finden Sie im Bereich «Dokumente» automatisch Ihre elektronischen Bankdokumente. Falls Sie noch keinen Zugang haben:

BEKB E-Banking beantragen

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