«Prinzipiell dürfen Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters arbeiten, so viel Sie wollen», erklärt Patricia Hutmacher, Finanzplanerin bei der BEKB. Wenn Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie die Altersleistungen (Rente und/oder Kapital) aus den drei Säulen teilweise oder komplett aufschieben und weiterhin ins Vorsorgesystem einzahlen.
Verdienen Sie dabei mehr als 1400 Franken im Monat respektive 16’800 Franken im Jahr (Stand 2025), zahlen Sie auf das übersteigende Einkommen die üblichen AHV-Beiträge. Bis zu diesem Freibetrag sind die Beiträge freiwillig.
Welche Optionen habe ich, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten?
Sie haben grundsätzlich drei Optionen, um auch nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters erwerbstätig zu sein:
1. Vollständiger Aufschub der Pensionierung:
Sie arbeiten wie gehabt (oder mit leicht reduziertem Pensum) weiter.
Wenweiterhin in die 1 Säule einzahlen und den Bezug Ihrer AHV-Rente aufschieben, um diese zu verbessern. Ob dies sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihre2. Säule können Sie nur dann weiterführen, wenn das Reglement Ihrer Pensionskasse dies zulässt.
In die Säule 3a dürfen Sie weiter einzahlen, solange Sie AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, aber nur bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters.
ob Sie weiterhin einzahlen möchten oder nicht. Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters hat das Weiterarbeiten jedoch keinen Einfluss mehr auf Ihre Altersvorsorge.
Praxiserfahrung unserer Expertin:
oft bei Personen, die gleichzeitig mit der Partnerin oder dem Partnerin den Ruhestand gehen möchten».
2. Teilpensionierung:
Sie arbeiten mit reduziertem Pensum weiter und leisten auf Ihr Erwerbseinkommen auch weiter Vorsorgebeiträge – vorausgesetzt, Sie überschreiten den Freibetrag (AHV) und die Eintrittsschwelle (Pensionskasse). Auch die Säule 3a können Sie weiterführen.
Zusätzlich zu Ihrem Lohn beziehen Sie einen Teil Ihrer Altersleistungen (Rente oder Kapital). Diese werden im Verhältnis zur Lohnreduktion ausgerichtet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Teilpensionierung.
Praxiserfahrung unserer Expertin:
«Es gibt immer mehr Menschen, die nicht von 100 auf 0 in Rente gehen möchten. Ist der Arbeitgeber einverstanden, gibt es sehr interessante Win-win-Lösungen für einen sanften Ausstieg aus dem Arbeitsleben – auch in Kombination mit einer teilweisen vorzeitigen Pensionierung.»
3. Ordentliche Pensionierung mit Weiterarbeit:
Sie lassen sich regulär pensionieren, arbeiten aber noch ein wenig weiter – im Angestelltenverhältnis oder auf selbstständiger Basis. Sie beziehen die vollen Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse sowie allenfalls der Säule 3a und erhalten zusätzlich ein Erwerbseinkommen.
Falls Ihr Lohn den Freibetrag von 1400 Franken im Monat respektive 16’800 Franken im Jahr (Stand 2025) übersteigt, zahlen Sie auf den überschüssigen Betrag die üblichen AHV-Beiträge.
Praxiserfahrung unserer Expertin:
«In unseren Beratungsgesprächen haben wir häufig Personen, die zwar in Rente gehen wollen, aber trotzdem noch einige Stunden arbeiten möchten. Sie vereinbaren dann, in geringem Umfang weiterzuarbeiten, zum Beispiel in einem 10%-Pensum oder selbstständig auf Auftragsbasis. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind sehr beliebt.»
Die drei Optionen des Weiterarbeitens nach Erreichen des Pensionierungsalter
|
Aufschub der Pensionierung |
Teilpensionierung |
Pensionierung
(+ geringfügige Beschäftigung) |
Pensum |
(fast) wie bisher |
reduziert |
minimal |
Weiterführen AHV möglich? |
Ja |
Ja |
Nein |
Weiterführen Pensionskasse möglich? |
Ja, falls PK-Reglement es erlaubt |
Ja, falls PK-Reglement es erlaubt |
Nein |
Weiterführen Säule 3a möglich? |
Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen |
Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen |
Ja, falls Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen |
Woher kommt Einkommen? |
Lohn |
Lohn, Rente |
Rente, Lohn |