Familie

«Ferien machten wir mit dem eigenen Bus»

Regula Jakob ist dreifache Mutter und seit einigen Jahren geschieden. Dass dies zwar kein leichtfertiger, aber richtiger Entscheid war, spürte sie rasch. Hürden – auch in finanzieller Hinsicht –  gab es dennoch einige.

«Wir haben damals unser gesamtes Geld auf ein Konto geworfen und geschaut, was zwei separate Haushalte brauchen und wir neu anschaffen müssen. Viel Geld war nicht vorhanden, wir waren noch jung. So konnten wir alles relativ vernünftig regeln», erinnert sich Regula Jakob (41) an die, wie sie selber sagt, schwierige Zeit der Trennung. Gerade mal einjährig war das jüngste Kind, vier und sechs Jahre alt die anderen zwei. Konkret passiert ist: Das Leben. «Ich habe als Jugendliche beobachtet, wie eine nahe Bekannte in einer unglücklichen Ehe verharrte und dahinwelkte. So sollte es mir nicht auch ergehen.»

Finanzen regeln statt gemeinsam träumen

Als Regula Jakob ihr eigenes Welken bemerkte und auch eine Paartherapie die Situation nicht zu ändern vermag, stand ihr Entschluss fest – trotz oder gerade wegen der Kinder. «Ich wollte kein unglückliches Leben führen und mit 40 aussehen wie 60. Das hat niemand verdient, am wenigsten die Kinder.» Im Alter von 30 Jahren standen die jungen Eltern also vor dem Kreuzweg und haben sich vom klassischen Familienbild verabschiedet. Auf einmal drehte sich alles um Wochenpläne, Übergaben und Finanzen, statt um gemeinsame Träume. Regula Jakob und ihr Ex-Mann wussten sich zu helfen: Sie fanden zwei neue Wohnungen in der Nähe, einen geeigneten Betreuungsschlüssel und setzten eine Trennungsvereinbarung auf, die Grundlage für rechtliche Handhabung. So konnten sich die beiden während den zwei Jahren bis zur Scheidung organisatorisch und finanziell einigen.

Die Kinder im Fokus

Eindrücklich beschreibt die engagierte Mutter und Unternehmerin, wie sie die Zeit damals erlebt hat: Drei Kinder, eine Scheidung, viele Bedürfnisse, Lehrerjob und später ein berufsbegleitendes Studium in Psychologie. Eine neue Lebensqualität, unbändige Liebe für ihre Kinder, einsame Momente und Entscheide, viel Schönes und meistens zu wenig Zeit für sich selber. Regula Jakob war immer wichtig, dass es ihren Kindern gut geht, sie ein authentisches, ehrliches Vorbild haben. Auch wenn es ihr oft viel abverlangte. «Wie ich das damals gemacht habe, ist mir heute ein Rätsel. Aber ich habe diesen Entscheid nie bereut.» Regula Jakob und ihr Ex-Mann konnten sich mithilfe der Scheidungskonvention finanziell einigen – auch wenn es hin und wieder einen neuen Anlauf, viel Geduld und starke Nerven brauchte.

Neue Lebensqualität mit Hürden

Während all der Jahre war Regula Jakob immer berufstätig – als Lehrerin, als Coach in der beruflichen Wiedereingliederung und heute als Geschäftsführerin der eigenen Coachingfirma «Jakob Coaching». Der Weg dahin war kein einfacher, als getrennt erziehende Frau mit drei Kindern traf sie hie und da auf Hürden. «Von meinem Ex-Mann erhielt ich immer Alimente, das wurde mit der Scheidungskonvention geregelt. Schwierig war beispielsweise das Thema der angesparten beruflichen Vorsorge», sagt sie, und tönt damit das damalige Gesetz zur 2. Säule an, welches meist die (Haus-) Frauen und Mütter benachteiligt hat. 2017 wurde dieses Gesetz etwas angepasst (s. unten Vorsorgeausgleich bei Scheidung). Im Detail kann eine Scheidung und das Aufteilen der Finanzen dennoch kompliziert werden, oftmals verliert eine der beiden Seiten Geld oder Perspektiven.

Regula Jakob hat es geschafft, ihre drei Kinder und sie pflegen ein offenes, liebevolles und gutes Verhältnis zueinander. Kreativität half ihr dabei, dass finanzielle Engpässe nicht zu fest den Alltag beherrschten: Ferien beispielsweise wurden stets mit dem eigenen Bus gemacht, «das war für alle ein schönes Erlebnis und budgetmässig gut tragbar», sagt sie.

«Wie ich das damals gemacht habe, ist mir heute ein Rätsel. Aber ich habe diesen Entscheid nie bereut», sagt die dreifache Mutter Regula Jakob.

Scheiden ohne Rosenkrieg

Laut Statistik lassen sich rund 40% der Ehepaare in der Schweiz scheiden. Wollen beide Personen einvernehmlich die Scheidung einreichen, können sie das Scheidungsverfahren jederzeit in Gang setzen. Herrscht auch über die Scheidungsfolgen wie Kinderzuteilung, Alimente und Vermögensteilung Einigkeit, dauert das Verfahren im besten Fall nur wenige Wochen. Wenn ein Ehepartner die Scheidung ablehnt, kann der andere erst nach einer Trennungsfrist von zwei Jahren die Scheidung erzwingen.

Trennungsvereinbarung

Für die Trennungszeit, die meist wenige Jahre dauert, bis zur Scheidung müssen verschiedene Punkte geregelt werden: Wohnung und Hausrat, Kinderbetreuung und Unterhalt, Steuern und Vermögen. Vorlagen und weitere Informationen zur Trennungsvereinbarung.

Scheidungskonvention

Bei der Scheidungskonvention handelt es sich ebenfalls um ein schriftliches Dokument, in dem beide Parteien die nötigen Vereinbarungen festhalten. Wer die Scheidungskosten so gering wie möglich halten möchte, sollte den Weg der Scheidung auf gemeinsames Begehren wählen: Wenn dem Gericht eine vollständige und schlüssige Scheidungskonvention vorliegt, ist das Gerichtsverfahren in 20 bis 60 Minuten beendet. Zur Scheidungskonventions-Vorlage.

AHV

Bei einer Scheidung werden die während den Ehejahren erzielten gemeinsamen Einkommen geteilt (Splitting), bei einer Trennung hingegen nicht. Geteilt wird nur das Geld aus der Zeit, in denen beide Ehepartner in der schweizerischen AHV versichert waren. Mehr Informationen zur AHV.

Alimente

Wächst das Kind bei einem Elternteil auf, muss das andere Alimente zahlen. Wie dieser Betrag ausschaut, in welchen Fällen er sich ändern lässt und wie ausstehende Zahlungen eingefordert werden können, wird individuell geregelt. Mehr zu den Alimenten.

Familienzulagen

Familienzulagen umfassen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen und sind einmalige oder periodische Zahlungen, welche die finanzielle Belastung teilweise ausgleichen. Berechtigt sind u.a. alleinerziehende oder selbständig erwerbende Elternteile. Mehr: Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Steuerentlastungen für Familien

Wenn sich die berufliche oder familiäre Situation ändert, könnten möglicherweise neu zusätzliche Abzüge in Frage kommen: Kinderabzug, Abzug für Kinderdrittbetreuung, Berufskostenabzug, Zweiverdienerabzug oder Abzug für Alleinstehende mit Kind und eigenem Haushalt. Mehr: Amt für Integration und Soziales Kanton Bern, Abteilung Familie. 

Die BEKB unterstützt Sie gerne mit passenden Lösungen für Ihre derzeitige finanzielle Situation.

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Publikationsdatum: 18.10.2020

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