Wir möchten Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, so gut es uns möglich ist. Zu den ersten bankbezogenen Fragen finden Sie hier Antworten. Alles Weitere erklären Ihnen gerne der Kundenberater oder die Kundenberaterin der verstorbenen Person. Oder die Mitarbeitenden im BEKB-Kundencenter.
Wie teilen Sie uns einen Todesfall mit?
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Todesurkunde der verstorbenen Person per Mail an bekb@bekb.ch oder per Post an BEKB, Postfach, 3001 Bern.
Benötigte Informationen
- Vollständige Kontaktdaten des Vertreters der verstorbenen Person (des Erblassers/der Erblasserin)
- Vollständige Kontaktdaten der bevollmächtigen Person (oder eines direkten Nachkommen, der Ehepartnerin/des Ehepartners, plausibilisiert mit einem Familienregisterauszug), an die wir bis zur abschliessenden Regelung der Erbschaft allfällige Korrespondenz senden dürfen
Wie kann ich allfällige Rechnungen der verstorbenen Person bezahlen?
Rechnungen können ab dem Todeszeitpunkt nicht mehr im E-Banking abgewickelt werden. Zahlungen im Zusammenhang mit der Erbschaft reichen Sie uns bitte mit einem Blitz-Zahlungsauftrag (Blitzauftrag) ein. Falls Sie keinen zur Hand haben, rufen Sie uns bitte im BEKB-Kundencenter an.