Erste Hilfe bei dringenden Anliegen

Erbschaft und Todesfall: Vorgehensweise

Wir möchten Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, so gut es uns möglich ist. Zu den ersten bankbezogenen Fragen finden Sie hier Antworten. Alles Weitere erklären Ihnen gerne der Finanzcoach der verstorbenen Person oder die Mitarbeitenden vom BEKB Erbschaftsdesk.

Wie teilen Sie uns einen Todesfall mit?

Melden Sie uns Ihren Todesfall online:

Zum Formular Todesfall

 

Alternativ können Sie uns die Meldung auch wie folgt senden:

Benötigte Informationen:

  • Kopie der Todesurkunde oder Todesanzeige der verstorbenen Person.
  • Verhältnis in welchem Sie zur verstorbenen Person stehen und ob Sie bisher auf den Vermögenswerten bei uns bereits bevollmächtigt waren. Dabei bitte Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer des Erben oder Erbenvertreters).
  • Als Nachweis, dass Sie Erbe/Erbin sind, können Sie einen Auszug aus dem Familienbuch oder einen Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person anfordern. Mit der Zustellung dieses Ausweises können wir bis zur abschliessenden Regelung der Erbschaft die allfällige Korrespondenz direkt an Sie senden.

Ausweis registrierter Familienstand beantragen (Kanton Bern)

Wie kann ich allfällige Rechnungen der verstorbenen Person bezahlen?

Rechnungen können ab dem Todeszeitpunkt nur noch eingeschränkt im E-Banking abgewickelt werden. Zahlungen im Zusammenhang mit der Erbschaft reichen Sie uns bitte mit einem Blitz-Zahlungsauftrag ein. Falls Sie keinen zur Hand haben:

Formulare bestellen

Fragen und Antworten

Sie haben weitere Anliegen, dann melden Sie sich beim Finanzcoach oder dem BEKB Erbschaftsdesk.

Zurück zur Gesamtübersicht

BEKB Erbschaftsdesk

Unsere Fachexperten für die Abwicklung des Nachlasses.

Telefon 031 666 60 80  oder erbschaften@bekb.ch

Breadcrumb Navigation | Title

  1. Home
  2. Services
  3. Support und Hilfe
  4. Konten und Karten
  5. Erbschaft und Todesfall