Einkommenssteuer und Wohneigentum
Bei einer selbst bewohnten Liegenschaft wird der Eigenmietwert zum Einkommen hinzugerechnet. Der genaue Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt. Im Gegenzug können Sie Hypothekarzinsen und werterhaltende Aufwendungen für den Unterhalt Ihres Wohneigentums von Ihrem Einkommen abziehen. Ihre Einzahlungen in die 3. Säule, zum Beispiel für eine indirekte Amortisation, können Sie ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen – zudem sind die Zinserträge steuerfrei.