Denken Sie über eine Frühpensionierung nach, fragen Sie sich vermutlich: «Muss ich mit Kürzungen rechnen, wenn ich meine Rentenleistungen frühzeitig beziehe?» Die Antwort ist klar: Ja, eine Frühpensionierung bringt Rentenkürzungen mit sich. Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto grösser sind die finanziellen Einbussen.
Auswirkungen auf die Pensionskassenrente
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Frühpensionierung müssen Sie Ihr BVG-Guthaben vollständig beziehen – entweder als Rente oder Kapital. Durch den vorzeitigen Bezug wird Ihr Guthaben weniger lange verzinst und die weiteren Beiträge entfallen.
Zudem kürzen die meisten Pensionskassen den Umwandlungssatz in der Regel um 0,15 bis 0,2 Prozent pro Vorbezugsjahr. Entscheiden Sie sich also beispielsweise für die Rente und beziehen diese zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung, summiert sich die Kürzung über die Jahre hinweg auf stattliche Beträge.
Auswirkungen auf das Kapital in der privaten Vorsorge
Bei Ihren 3a-Produkten wie Konten, Versicherungen oder Fonds sowie beim Freizügigkeitskonto erfolgt eine einmalige Auszahlung des Guthabens oder der Versicherungssumme ohne Kürzungen. Bei Fonds sollten Sie die Kursentwicklung bis zum Bezug im Auge behalten, um im Falle von Marktschwankungen Verluste zu vermeiden und die Fonds allenfalls bereits vor dem Bezug verkaufen zu können.
Auswirkungen auf die AHV-Rente
Für jedes Jahr, das vorbezogen wird, sinkt die AHV-Rente um 6,8 Prozent – und zwar lebenslang. Das heisst: Frauen und Männer ab Jahrgang 1970 erhalten bei einem Vorbezug mit 63 Jahren eine Kürzung um 13,6 Prozent, bei einem Bezug mit 64 Jahren um 6,8 Prozent.
Ein Beispiel: Ein Mann lässt sich anstatt mit 65 Jahren bereits mit 63 Jahren frühpensionieren und bezieht ab diesem Zeitpunkt seine AHV-Rente. Er muss nun mit einer lebenslangen Rentenkürzung um 13,6 Prozent rechnen. Das bedeutet, dass er statt der regulären 1931 Franken pro Monat nur noch 1668 Franken erhält. Er verzichtet also monatlich auf 263 Franken. Gehen wir davon aus, dass der Mann 85 Jahre alt wird, beträgt der Rentenverlust über die Jahre insgesamt 72’588 Franken.