Wohnen

Pensionskasse fürs Eigenheim: Welche Möglichkeiten gibt es?

Wer Wohneigentum kaufen möchte, muss einen Teil des Kaufpreises aus eigenen Mitteln aufbringen können. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist es erlaubt, Vorsorgegelder aus der 2. Säule zu nutzen. Aber ist das auch sinnvoll?

Die Erfüllung des lang ersehnten Wohntraums ist ein grosses Glück – erfordert aber auch die notwendigen finanziellen Mittel. Bei der Finanzierung des Eigenheims greifen künftige Eigentümerinnen und Eigentümer häufig auf das vorhandene Kapital in ihrer Vorsorge zurück. Auch Gelder aus der Pensionskasse dürfen unter bestimmten Bedingungen für die Finanzierung von Wohneigentum angefasst werden.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: den Vorbezug oder die Verpfändung. Die beiden Varianten unterscheiden sich in ihrer Art, den Rahmenbedingungen und insbesondere auch den Konsequenzen – beispielsweise punkto Leistungen im Alter, bei Invalidität oder einem Unfall.

Der BEKB liegt es am Herzen, die Kundinnen und Kunden umfassend über mögliche Risiken aufzuklären und diese gemeinsam zu minimieren. Aus diesem Grund bieten wir ihnen auch bei diesem Thema eine enge Beratung und stehen mit wertvollen Tipps an ihrer Seite.

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Wann und wie darf ich Kapital aus der Pensionskasse für Wohneigentum einsetzen?

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) dürfen Sie Gelder aus der beruflichen Vorsorge (BVG) für folgende Szenarien einsetzen:

  • Erwerb oder Bau von Wohneigentum
  • Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft
  • Rückzahlung eines Hypothekendarlehens (Amortisation)
  • Umbau und Renovation Ihres Eigenheims

Dabei ist es möglich, die Gelder aufzuwenden, um damit die erforderlichen Eigenmittel zu leisten. Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen aber aus sogenannten «echten» Eigenmitteln stammen, dürfen also nicht aus der 2. Säule finanziert werden. Darüber hinaus können Sie mit dem Vorsorgeguthaben die Belehnungshöhe reduzieren und die Tragbarkeitsrechnung verbessern.

Welche regulatorischen Vorgaben gelten bei der Finanzierung des Eigenheims mittels Pensionskassengeldern?

Bis zu einem Alter von 50 Jahren dürfen Sie das komplette Kapital aus der 2. Säule nutzen. Nach dem 50. Lebensjahr steht Ihnen maximal die Hälfte des aktuell angesparten Kapitals oder das Kapital, das zum Zeitpunkt des 50. Geburtstags auf dem Vorsorgekonto war – es gilt der jeweils höhere Betrag –, für die Finanzierung Ihres Eigenheims frei.

Die Pensionskasse für den Immobilienkauf zu nutzen, ist bis maximal drei Jahre vor der Pensionierung und über folgende zwei Wege möglich: Sie erhöhen Ihre Eigenmittel, indem Sie Pensionskassengelder vorbeziehen, oder Sie verpfänden Kapital aus der beruflichen Vorsorge, damit Sie mehr Fremdkapital zur Verfügung haben.

Vorbezug: Kapital aus der Pensionskasse zur Eigenheimfinanzierung beziehen

Beim Vorbezug lassen Sie sich Gelder aus der 2. Säule vorzeitig ausbezahlen, um beim Eigentumskauf mehr Eigenkapital einbringen zu können. So fällt die Hypothek geringer aus und die monatliche Belastung sinkt.

Ein Vorbezug von Pensionskassenkapital ist nur alle fünf Jahre möglich, und es müssen mindestens 20’000 Franken aufs Mal bezogen werden. Das entnommene Guthaben aus der 2. Säule wird ausserdem besteuert – allerdings zu einem reduzierten Satz und getrennt vom Einkommen.

Haben Sie einen Bezug getätigt, sind Einkäufe in die Pensionskasse erst dann wieder möglich, wenn Sie den vorbezogenen Betrag gänzlich zurückbezahlt haben. Und: Wenn Sie die Liegenschaft verkaufen, müssen Sie die Summe auf jeden Fall zurückzahlen. Bei der Rückzahlung dürfen Sie wiederum die bezahlte Kapitalbezugssteuer zurückfordern.

Was gilt es besonders zu beachten beim Vorbezug?

Wer überlegt, Gelder aus der 2. Säule vorzubeziehen, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, sollte einige Punkte beachten:

  • Bei einer Unterdeckung der Pensionskasse ist der Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung allenfalls nicht (gänzlich) möglich.
  • Erwägen Sie einen Vorbezug idealerweise erst drei Jahre nach allfälligen freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Ansonsten müssen Sie Steuern nachzahlen, weil die Steuereinsparung durch den getätigten Einkauf rückwirkend aufgelöst wird.
  • Wichtig: Durch den Vorbezug entstandene Vorsorgelücken sollten Sie dringend wieder schliessen. Andernfalls nehmen Sie im Alter und möglicherweise auch bei Invalidität, Unfall oder Tod tiefere Leistungen in Kauf.
  • Wenn Sie sich zu einem Vorbezug entschliessen, sollten Sie den Prozess rechtzeitig angehen, denn es gibt einige Dokumente (Hypothekenvertrag, Kaufvertrag, Grundbuchauszug und weitere) einzureichen und – aufseiten Pensionskasse – zu prüfen. Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, können durchaus bis zu sechs Monate vergehen. 

Verpfändung: Pensionskassengelder für den Immobilienkauf verpfänden

Eine andere Möglichkeit, die Pensionskasse für die Eigenheimfinanzierung zu nutzen, bietet sich an, indem Sie Kapital aus der 2. Säule an die Bank verpfänden. Das funktioniert grundsätzlich wie bei einer Versicherungspolice: Die Police wird als Sicherheit hinterlegt, im Gegenzug erhöht die Bank die Hypothek um diesen Betrag. Die Banken gehen unterschiedlich mit dieser Möglichkeit um. Bei der BEKB beispielsweise ist keine höhere Finanzierung durch eine Verpfändung der 2. Säule möglich.

Was muss ich unbedingt zur Verpfändung wissen?

Da Sie bei einer Verpfändung das Geld nicht direkt beziehen, sondern lediglich verpfänden, müssen Sie keine Kapitalbezugssteuer zahlen. Auch sind weiterhin Einkäufe in die Pensionskasse möglich. Die Verpfändung hat ausserdem keinen Einfluss auf die Leistungen bei der Pensionierung oder im Vorsorgefall.

Allerdings bedeutet eine höhere Hypothekarsumme auch mehr Zinsen. Die monatliche Belastung ist somit höher (auch wenn Sie diesen Betrag wiederum von den Steuern abziehen können).

Wenn Sie monatlich mehr zahlen müssen, heisst das auch, dass sich die Tragbarkeitsrechnung verschiebt. Im schlechtesten Fall ist die Tragbarkeit dann nicht mehr gegeben – Sie könnten sich Ihre Traumimmobilie nicht mehr leisten. In diesem Fall ist eine Verpfändung nicht möglich.

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Pensionskasse für Eigentum nutzen: ja oder nein?

Beim Entscheid, ob Sie die Pensionskasse für den Wohnungskauf oder Hauskauf einsetzen sollten, spielen verschiedene Überlegungen und Ihre individuelle Vorsorge- und Vermögenssituation eine Rolle. Vergessen Sie jedoch nicht, dass ein Vorbezug mit einigen Risiken verbunden ist – nicht zuletzt mit weniger Leistungen genau dann, wenn Sie sie brauchen: im Alter oder im Risikofall.

Bei der BEKB ist es uns ein Anliegen, möglichst nachhaltige Finanzlösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Deshalb raten wir in der Regel dazu, zunächst andere Möglichkeiten auszuschöpfen.

Gibt es alternativ Guthaben in der Säule 3a, die genutzt werden könnten? Ist familienintern ein Darlehen oder sogar eine Schenkung möglich? Kommt ein Erbvorbezug infrage?

Falls es zu einem Bezug von Pensionskassengeldern kommt, sollten Sie sich auf jeden Fall der Risiken bewusst sein. Ist Ihre Familie anderweitig abgesichert? Haben Sie Vorkehrungen getroffen, damit der gewünschte Lebensstandard im Alter aufrechterhalten werden kann? Gemeinsam schauen wir uns an, wie Sie allfällige Lücken wieder schliessen können.

Zudem: Jede Pensionskasse hat andere Regelungen. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorrechnen lassen, welchen Einfluss ein Vorbezug auf Ihre Leistungen bei der Pensionierung, aber auch zum Beispiel im Falle von Invalidität oder Tod hätte.

Und auch jede Kundin, jeder Kunde, jede Familie ist anders und hat ganz individuelle Bedürfnisse. Deswegen ist unter dem Strich vor allem eines entscheidend: eine kompetente und umfassende Beratung von Expertinnen und Experten, die Ihnen helfen, die passendste Lösung für Ihre Situation zu wählen.

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