Die Erfüllung des lang ersehnten Wohntraums ist ein grosses Glück – erfordert aber auch die notwendigen finanziellen Mittel. Bei der Finanzierung des Eigenheims greifen künftige Eigentümerinnen und Eigentümer häufig auf das vorhandene Kapital in ihrer Vorsorge zurück. Auch Gelder aus der Pensionskasse dürfen unter bestimmten Bedingungen für die Finanzierung von Wohneigentum angefasst werden.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: den Vorbezug oder die Verpfändung. Die beiden Varianten unterscheiden sich in ihrer Art, den Rahmenbedingungen und insbesondere auch den Konsequenzen – beispielsweise punkto Leistungen im Alter, bei Invalidität oder einem Unfall.
Der BEKB liegt es am Herzen, die Kundinnen und Kunden umfassend über mögliche Risiken aufzuklären und diese gemeinsam zu minimieren. Aus diesem Grund bieten wir ihnen auch bei diesem Thema eine enge Beratung und stehen mit wertvollen Tipps an ihrer Seite.