Jahreswechsel

Zahlungsverkehr Jahreswechsel 2023/2024

Liebe Kundin, lieber Kunde

Wir möchten Ihre Zahlungsaufträge auch über den Jahreswechsel termingerecht abwickeln. Bitte reichen Sie diese rechtzeitig ein, damit die Zahlungen noch im Jahr 2023 ausgeführt werden können. Bitte beachten Sie Folgendes:

Einzahlungen in die Säule 3a

Damit Sie auch in diesem Jahr von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren, empfehlen wir Ihnen, die Einzahlung bis Mittwoch, 13. Dezember 2023, vorzunehmen.

Hinweis: Erwerbstätige mit Pensionskasse können maximal 7056 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse maximal 35‘280 Franken (bis 20 Prozent des Nettoeinkommens).

Zahlungsverkehr mit Papieraufträgen

Aufträge per Post

Wir bitten um Eingang bei der BEKB bis spätestens Mittwoch, 20. Dezember 2023.

Hinweis: Beachten Sie die Versandfristen von A-Post und B-Post.

Abgabe an BEKB-Standorten

Wir bitten um Eingang bei der BEKB bis spätestens Mittwoch, 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr.

Zahlungsverkehr BEKB E-Banking und BEKB App

Zahlungen, die garantiert noch im Jahr 2023 verarbeitet werden sollen, müssen bis spätestens Donnerstag, 28. Dezember 2023, 12.00 Uhr, mit Ausführungs- datum 28. Dezember 2023 eingeliefert werden.

Gilt für alle Zahlungsaufträge inkl. Daueraufträgen

Bitte immer das gewünschte Ausführungsdatum angeben. Die Zahlungen werden nur bei entsprechendem verfügbarem Guthaben auf dem Belastungskonto ausgeführt. Für später terminierte und eingelieferte Aufträge kann die Verarbeitung im Jahr 2023 nicht mehr garantiert werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Freundliche Grüsse BEKB | BCBE

 

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