KMU

Berufliche Vorsorge für Selbstständige

Jetzt schon ans Aufhören und ans Alter denken? Unbedingt! Sorgen Sie von Anfang an dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden im Ruhestand finanziell gut abgesichert sind.

Wer angestellt ist, kann einen Teil seiner Vorsorgeplanung dem Arbeitsgeber überlassen. Die Einzahlung in die Pensionskasse läuft über ihn. Als Unternehmerin oder Unternehmer liegt die Verantwortung zu 100 Prozent bei Ihnen. Nur die 1. Säule (AHV/IV/EL) gehört in der Schweiz zur staatlichen Vorsorge. Sind Sie Ihr eigener Chef, müssen Sie sich um alle weiteren Vorsorgemassnahmen (2. und/oder 3. Säule) selber kümmern. Für die Absicherung im Ruhestand stehen Ihnen unterschiedliche Vorsorgeinstrumente zur Verfügung – für Sie als Arbeitsgeberin und für Ihre Mitarbeitenden.

Die Vorsorgeinstrumente im Überblick

Vorsorge ohne eigene Pensionskasse – 2. Säule

Als KMU mit BVG-pflichtigen Mitarbeitenden müssen Sie nicht zwingend eine eigene Personalvorsorgestiftung (2. Säule) einrichten und betreiben. Die BEKB bietet Ihnen mit der Swisscanto-Sammelstiftung eine externe Lösung für die 2. Säule. Die Tochterstiftung Swisscanto Supra deckt sogar Ansprüche ab, die über das BVG-Obligatorium hinausgehen. Dazu gehören auch bedarfsgerechte Kaderlösungen. Bei einer Vorsorgelösung mit einer Pensionskasse erhalten Sie im Alter eine klassische Rente.

Vorsorge mit eigener Pensionskasse – 2. Säule

Sie können als Unternehmen eine eigene Pensionskasse (2. Säule) führen. Das ist mit zeitlichem und personellem Aufwand verbunden. Falls Sie sich Unterstützung und Entlastung wünschen, sind Sie bei der BEKB richtig: Wir verwalten Vermögen (BVG-Mandate und Spezialmandate) und beraten Sie bei der Anlage.

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Vorsorge für Selbstständige – Säule 3a

Falls Sie als Selbstständiger keiner Pensionskasse angeschlossen sind, eignet sich für Sie die 3. Säule als Vorsorgeinstrument. Das Sparen 3-Konto bietet Ihnen ein relativ hohes Mass an Flexibilität und Sie können jährlich einen deutlich höheren Betrag einzahlen als Angestellte mit Pensionskasse. Die genauen Beiträge werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt: 2020 dürfen Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 34'128 Franken auf das 3a-Vorsorgekonto buchen. Der jährliche Beitrag muss bis zum 31. Dezember verbucht sein. Um Risiken wie Unfall, Krankheit, Invalidität und Tod bei dieser Vorsorgelösung abzudecken, empfiehlt es sich, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

Persönliche Vorsorge – Kombination aus 2. Säule und Säule 3a

Auch wenn Sie sich für die Einzahlung in eine Pensionskasse (2. Säule) entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, als Privatperson in die 3. Säule einzuzahlen. Bei dieser Variante dürfen Sie im Jahr 2020 maximal 6826 Franken auf Ihr Sparen 3-Konto einzahlen. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Maximalbeträge für das Säule 3a-Konto.

Ungebundene Vorsorge – Säule 3b

Die Säule 3b kann für mittel- oder langfristige Sparziele verwendet werden. Anders als bei der Säule 3a handelt es sich hier um eine freie Vorsorge, die nicht an die Pensionierung gebunden ist. Zur Säule 3b zählen freiwillige Vermögenswerte wie Aktien, Wertpapiere und Liegenschaften.

Sonderfall: Vorsorge für Teilzeitarbeitende

Falls Sie oder Ihre Mitarbeitenden in Teilzeit arbeiten, können Lücken in der Vorsorge entstehen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei reduziertem Arbeitspensum achten sollten.

Zweite und/oder dritte Säule?

Weil das Einkommen gleich nach der Gründung eines Start-ups meist tief ist und wenig Geld zum Sparen übrigbleibt, bietet sich in dieser Phase häufig die Vorsorge über die 3. Säule (Sparen 3-Konto) an. Neben dem Sparen empfiehlt sich der Abschluss einer reinen Risikoversicherung (Unfall, Krankheit, Invalidität und Tod).

Wer sich für eine Pensionskassen-Lösung (2. Säule) entscheidet, deckt Risiken über diesen Weg ab und braucht keine separate Versicherung. Im Alter kann eine regelmässige Rente bezogen werden.

Bei der reinen Säule 3a-Lösung gibt es diese klassische Pensionskassenrente nicht. Wer möchte, kann sich später, wenn sich das Unternehmen etabliert hat, zusätzlich einer Pensionskasse anschliessen. Bei dieser Mix-Lösung kann man als Privatperson einen jährlich neu festgelegten Maximalbetrag pro Jahr auf das 3a-Bankkonto einzahlen und baut sich so neben der Pensionskasse ein zusätzliches Vorsorge-Standbein auf.

Sie sind unsicher, welchen Weg Sie bei der Vorsorgeplanung einschlagen sollen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Ruhestand frühzeitig zu planen und klären Ihre offenen Fragen.

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Der Anschluss an eine Pensionskasse ist für Selbstständige freiwillig

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist für Selbständigerwerbende nicht Pflicht. Die genauen Vorgaben regelt das BVG. Wer möchte, kann sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

  • Wenn es das Reglement vorsieht, können Selbstständige mit Mitarbeitenden der Pensionskasse der Angestellten beitreten.
  • Manchen Branchen bieten eine eigene Pensionskasse, der sich Selbstständigerwerbende anschliessen können.
  • Schliesst man sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG an, sind nur die obligatorischen Mindestleistungen geschützt.
  • Sammelstiftungen (Zusammenschluss verschiedener Gesellschaften von unterschiedlichen Branchen mit je eigenem Vorsorgereglement) wie die Swisscanto oder Gemeinschaftsstiftungen (Branchenzusammenschluss / Berufsverband mit einheitlichem Reglement) eigenen sich vor allem für Selbstständigerwerbende mit Angestellten.

Wer sich selbstständig macht, kann sich das eigene Guthaben bei der Pensionskasse auszahlen lassen und es als Startkapital für die Firmengründung verwenden.

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Publikationsdatum: 20.11.2020

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