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Wegfall Staatsgarantie


Die Gesetzesänderung zum schrittweisen und vollständigen Wegfall der Staatsgarantie gegenüber der BEKB | BCBE wurde vom Grossen Rat am 16. September 2004 beschlossen. Die Referendumsfrist lief am 16. Februar 2005 ungenutzt ab. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Januar 2006 wurde die Staatsgarantie in einem ersten Schritt auf Spargelder bis 100'000 Franken je Kunde und auf Obligationenanleihen reduziert. Der definitive Wegfall der Staatsgarantie erfolgt Ende 2012. Für Anleihen, die vor diesem Datum ausgegeben werden, bleibt die Staatsgarantie bis zu deren Endfälligkeit bestehen.

Die BEKB | BCBE unterstützt diesen Weg. Ein solides Fundament und die langfristige Ausrichtung sind der beste Gläubigerschutz. Beides ist bei der BEKB | BCBE realisiert.


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