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Die Gesetzesänderung zum schrittweisen und vollständigen Wegfall
der Staatsgarantie gegenüber der BEKB | BCBE wurde vom Grossen Rat am 16. September
2004 beschlossen. Die Referendumsfrist lief am 16. Februar 2005 ungenutzt ab. Mit In-Kraft-Treten des
Gesetzes am 1. Januar 2006 wurde die Staatsgarantie in einem ersten Schritt auf Spargelder bis 100'000
Franken je Kunde und auf Obligationenanleihen reduziert. Der definitive Wegfall der Staatsgarantie erfolgte
Ende 2012. Für Anleihen, die vor diesem Datum ausgegeben werden, bleibt die Staatsgarantie bis zu deren
Endfälligkeit bestehen.
Die BEKB | BCBE unterstützt diesen Weg. Ein solides Fundament
und die langfristige Ausrichtung sind der beste Gläubigerschutz. Beides ist bei
der BEKB | BCBE
realisiert.
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