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Corporate Governance

Die BEKB | BCBE trägt den Anliegen von Corporate Governance wie folgt Rechnung:

  1. Trennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
  2. Keine Einsitznahme von Mitgliedern der Geschäftsleitung im Verwaltungsrat von Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB | BCBE Geschäftsleitungsmitglied ist.
  3. Das Entschädigungsmodell der Mitglieder des Verwaltungsrates wird vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt und vollständig publiziert.
  4. Die Vergütungen der Geschäftsleitung werden vom Entschädigungsausschuss festgelegt, dem keine Geschäftsleitungsmitglieder angehören. Die höchste Gesamtentschädigung beträgt grundsätzlich maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtentschädigung.
  5. Die BEKB | BCBE bezahlt keine Abgangsentschädigungen.
  6. Nebst den gemäss Entschädigungsmodell des Verwaltungsrates entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Entschädigungen im Sinne von Ziff. 5.1 der Richtlinie zur Corporate Governance (RLCG vom 29.3.2006 der SWX Swiss Exchange) sowie von Art. 663bbis Abs. 2, Ziff. 1 und 9 OR wie beispielsweise Beratungshonorare geleistet.

Weitere Informationen zur Corporate Governance der BEKB | BCBE finden Sie im Geschäftsbericht 2008

 

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