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1.
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Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind verantwortlich für
eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank.
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2.
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Die
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden vertreten
die Interessen der Bank. Sie treten in den Ausstand bei Geschäften, die
eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen
berühren.
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3.
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Die Mitglieder der Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung legen alle wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien anderer Organisationen offen
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4.
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Die
Verantwortungsbereiche von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind getrennt.
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5.
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Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen nicht Einsitz in Verwaltungsräten von
Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB | BCBE Geschäftsleitungsmitglied
ist.
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6.
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Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates
ist auf 12 Jahre beschränkt. Die Altersgrenze beträgt 70
Jahre.
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7.
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Das Entschädigungsmodell der Mitglieder des
Verwaltungsrates wird vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt und
vollständig publiziert. Der Verwaltungsrat partizipiert im Rahmen des
Entschädigungsmodells am Gewinn oder Verlust der Bank.
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8.
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Die Vergütungen der Geschäftsleitung werden vom Entschädigungsausschuss festgelegt.
Die höchste Gesamtentschädigung beträgt maximal das Zwanzigfache
der tiefsten Gesamtentschädigung.
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9.
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Die BEKB | BCBE bezahlt keine Abgangsentschädigungen.
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10.
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Nebst den gemäss Entschädigungsmodell des Verwaltungsrates entrichteten Zahlungen
werden keine weiteren Entschädigungen oder Beratungshonorare geleistet.
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